Bundestag: Regelung zum Alterspräsidenten sorgt für Aufregung

von Christoph Böttcher


Zukünftig wird der Abgeordnete mit der längsten Abgeordnetenerfahrung die konstituierende Sitzung leiten. Foto: Sina Rühland
Zukünftig wird der Abgeordnete mit der längsten Abgeordnetenerfahrung die konstituierende Sitzung leiten. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Wolfsburg. Zu Beginn des Monats änderte der Bundestag seine Geschäftsordnung: Zukünftig wird die Eröffnungsrede eines neuen Bundestages nicht mehr vom ältesten Abgeordneten gehalten, sondern von demjenigen, der am längsten dem Bundestag angehört. Schnell kam die These auf, dies sei geschehen um zu verhindern, dass die nächste Eröffnung von der AfD geleitet wird.


In der Begründung heißt es: "Die derzeitige Rechtslage kann nicht die für die konstituierende Sitzung nötige Parlamentserfahrung gewährleisten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein neugewählter Abgeordneter ohne jegliche Erfahrungen die konstituierende Sitzung des neugewählten Bundestages als Lebensältester zu leiten hat." Sollte die AfD nach der Wahl im September in den Bundestag einziehen, kämenmitWilhelm von Gottberg und Alexander Gauland zweiAfD-Kandidaten für den Alterspräsidenten in Frage. Bei der Abstimmung stimmte lediglich die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dagegen, die Linke enthielt sich.

Stellungnahme der AfD


regionalHeute.de hat dieBundestagsabgeordneten des Wahlkreises sowie die Vertreter der AfD um ein Statement gebeten. Geantwortet hat allerdings nur die AfD, weshalb im Folgenden ausschließlichder Fraktionsvorsitzende Thomas Schlickzu Wort kommt.


In seiner Antwort bezeichnet er dies als "zutiefst anmaßende Vorgehensweise" der Abgeordneten. Schlick sieht dies als direkten Versuch die AfD zu bekämpfen und verweist darauf, dass sowohl Gauland als auch von Gottberg Erfahrung als CDU-Abgeordnete sammeln konnten. Er betont allerdings auch, dass es sich dabei lediglich um Vermutungen seinerseits handelt. Seine Argumentation stützt er darauf, dass zuvorHans-Christian Ströbele (Bündnis 90/ Die Grünen) gebeten wurde, erneut für den Bundestag zu kandidieren, da dieser älter als die AfD-Kandidaten sei. Dieser lehnte laut Schlick jedoch ab.


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