Braunschweig. Im Zuge der am 27. Januar 2021 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der darin erstmals für Arbeitgeber angeordneten Verpflichtung zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller in einer Pressemitteilung, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zunächst auch bei der Bundesagentur für Arbeit nachbessern müsse. Aufgrund fehlender Programmlizenzen sei den meisten Mitarbeitenden der Bundesagentur eine Homeoffice-Arbeit gar nicht möglich.
"Bundesminister Heil muss die eigenen Forderungen zur Homeoffice-Pflicht und vor allem den Verpflichtungen der eigenen Corona-Arbeitsschutzverordnung nachkommen und die Regelungen umgehend in den Einrichtungen und Behörden in seinem Verantwortungsbereich umsetzen. Er muss dringend Sorge tragen, dass beispielsweise alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeagentur für Arbeit, die nicht in den Geschäftsstellen anwesend sein müssen oder für die keine anderen zwingenden betriebsbedingten Gründe zur Anwesenheit vor Ort bestehen, tatsächlich von zu Hause arbeiten können", leitet Müller ein.
Zu wenig Lizenzen für Programme
Für die etwa 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und die etwa 20.000 kommunalen Beschäftigten der gemeinsamen Jobcenter, die die gleiche Software nutzen, stünden lediglich 54.000 Lizenzen zur Homeoffice-Anwendung zur Verfügung. Es fehlten also über 50.000 entsprechende Lizenzen, um den Verpflichtungen der geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung nachzukommen. Selbst wenn man die zwingend erforderliche Anwesenheit einiger Beschäftigter in den jeweiligen Geschäftsstellen annehme, um Öffnungszeiten abzudecken und verschiedene Teilzeit- und Arbeitszeitmodelle berücksichtige, die eine Staffelung der Tätigkeit über den Tag erlauben, reichten die verfügbaren Lizenzen nach Angaben von Carsten Müller nicht aus.
"Der Bundesminister hätte mit gutem Beispiel vorangehen sollen und die eigenen Forderungen zum Homeoffice in den Einrichtungen seines Verantwortungsbereichs umsetzen können. Mit dem Inkrafttreten der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die für alle Arbeitgeber gilt, verantwortet er nun die Umsetzung geltenden Rechts in seinem Verantwortungsbereich. Was von anderen verlangt wird, gilt für das Bundesarbeitsministerium und dessen nachgeordnete Behörden uneingeschränkt", so Müller abschließend.
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