Niedersachsen. Die DPolG zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Landes Niedersachsen, dass nun eine Möglichkeit einer
Anerkennung einer Corona-Erkrankung im Dienst unter gewissen Voraussetzungen positiv beschieden werden können. Das geht aus einer Pressemitteilung der DPolG hervor.
Landesvorsitzender Patrick Seegers meint: "Das ist eine überaus wichtige Entscheidung und hilft den betroffenen Kollegen und Kolleginnen unmittelbar. Es hat zwar eigentlich viel zu lange bis hierhin gedauert, aber besser spät als nie! Wir haben diese Forderung erstmalig im Januar 2021 formuliert, anderswo hat man das Thema dann erst später als relevant betrachtet!"
Musterklageverfahren wird obsolet
Basis für diese Entscheidung waren Verwaltungsgerichtsurteile aus Bayern, denen das Land Niedersachsen jetzt weitgehend gefolgt ist. Eine rechtliche Anpassung, wie durch die DPolG nachhaltig eingefordert, ist damit passiert und eine gerichtliche Klärung über ein Musterklageverfahren damit obsolet.
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