Niedersachsen. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kündigt weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen in Schulen an. Schulen könnten jetzt wieder mehr normales Schulleben einziehen lassen, heißt es in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Ab sofort können wieder Schulveranstaltungen mit Externen wie Elternabende, Klassenkonferenzen, Schulvorstandssitzungen oder Tage der offenen Tür stattfinden. Hintergrund sind Lockerungen im Schulbereich über den Exit-Fahrplan des Niedersächsischen Kultusministeriums. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Veranstaltung unter 3G-Bedingungen (Nachweis über vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test) ausgerichtet wird. Zudem sind Lehrkräftefortbildungen ab sofort wieder möglich, ebenfalls als 3G-Formate.
Ergänzend zu den sukzessiven Exit-Regelungen beim Schulfahrtenverbot, Testungen und der Maskenpflicht, wird das Kultusministerium eine Übersicht zu weiteren geplanten Lockerungsschritten samt Zeitplan an die Schulen kommunizieren. Hieraus ist ersichtlich, dass ab dem 21. März wieder vollumfängliche Angebote der beruflichen Orientierung und der Praxisbegleitung durchgeführt werden können. Lehrkräftefortbildungen sind ohne 3G-Auflagen möglich. Gleiches gilt für Schulveranstaltungen. Ab dem 21. März ist zudem die Kohortenregelung für feste Gruppen zur Kontaktreduzierung aufgehoben. Damit werden wieder mehr unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote möglich sein. Es ist außerdem vorgesehen, dass der „Niedersächsische Rahmenhygieneplan Corona Schule" außer Kraft tritt und in schuleigene Hygienepläne überführt wird. Für die Ausgestaltung der schuleigenen Hygienepläne erarbeitet das Niedersächsische Kultusministerium gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt eine Vorlage als Muster für die Schulen.
Härtefallregelung soll im Mai wegfallen
Ab dem 1. April beziehungsweise nach den Osterferien können Schulfahrten und andere Auslandsmobilitäten, wie der Besuch ausländischer Schüler im Rahmen von Schüleraustauschen oder Hospitationen von ausländischen Lehrkräften stattfinden. Die Härtefallregelung, nach der sich vulnerable Schülerinnen und Schüler mittels ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht befreien lassen können, soll mit Ablauf der „Sicherheitsphase" nach den Osterferien am 2. Mai entfallen.
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