Region. Am Samstag sind die bisherigen Übergangsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus ausgelaufen. Entsprechend der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sind vom gestrigen Sonntag an nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich. Das bedeutet, jeder, der möchte, kann ab heute ohne Maske einkaufen oder ins Restaurant gehen.
Seit dem gestrigen Sonntag besteht in Niedersachsen eine offiziell vorgegebene Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nur noch in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen. Das gleiche gilt für Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern und für Justizvollzugsanstalten. Eine Maske muss zudem auch weiterhin getragen werden im öffentlichen Personenverkehr – dies ergibt sich für den Nahverkehr aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Wegfall der Maskenpflicht
In vielen Bereichen aber entfällt die staatlich vorgegebene Maskenpflicht, beispielsweise im Einzelhandel oder in Gaststätten. Und es gibt im Infektionsschutzgesetz und in der daraus abgeleiteten Niedersächsischen Corona-Verordnung keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr und auch keine Personenobergrenzen. Auch für die Schüler entfällt die Maskenpflicht. Sie dürfen - müssen aber nicht - ohne Mund-Nase-Bedeckung in die Schule kommen können. Es ist ausdrücklich möglich, weiterhin Maske zu tragen, heißt es in der Mitteilung des Landes.
Testpflicht in vielen Einrichtungen
Vor dem Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten muss auch zukünftig ein negativer Test vorgelegt werden. Auch in Schulen und Kitas besteht weiterhin eine Testpflicht und zwar dreimal pro Woche. Zusätzlich wird es in den Schulen für die erste Woche nach den Osterferien vom 20. bis April 29. April erneut eine zusätzliche Testphase geben. Alle Schüler müssen sich hier täglich zu Hause auf eine Corona-Infektion testen. Ohne ein Negativ-Ergebnis darf die Schule nicht betreten werden.
Auch in der Kindertagesbetreuung gilt weiterhin eine Testpflicht. Hier müssen sich Kinder ab 3 Jahren dreimal wöchentlich zu Hause vor dem Start in die Einrichtung zu Hause testen.
Keine Kontaktbeschränkungen mehr
Außerdem gibt es keine Kontaktbeschränkungen bei Feiern und anderen Zusammenkünften. Auch in Freizeiteinrichtungen entfällt die Maskenpflicht und die 3G-Regel. Das Land weist an dieser Stelle daraufhin, dass in Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht vorgesehen werden kann. Ebenso kann in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder generell in Betrieben und Einrichtungen kann im Rahmen des Hausrechts eine Testpflicht beziehungsweise die Anwendung von 3G oder 2G bis hin zu 2Gplus verhängt werden.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur neuen Corona-Verordnung
„Mit der neuen Corona-Verordnung schlagen wir ein neues Kapitel im Umgang mit der Pandemie auf. Grundsätzlich ist es richtig, dass die allermeisten Beschränkungen der vergangenen Monate nun zurückgefahren werden, weil derzeit trotz hoher Fallzahlen keine Überlastung unseres Gesundheitssystems droht. Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass wir uns gewünscht hätten, so einfache wie effektive Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht noch etwas länger aufrechtzuerhalten. Die Hürden, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes hierfür vorsieht, sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch.
In den kommenden Tagen und Wochen kommt es deshalb umso mehr auf unser individuelles Verhalten an: Ich rate allen Niedersächsinnen und Niedersachsen angesichts der hohen Fallzahlen weiterhin dazu, insbesondere in Innenräumen und beengten Situationen mit vielen anderen Menschen eine FFP2-Maske zu tragen, auch wenn es nun nicht mehr vorgeschrieben ist. Nutzen Sie auch weiter die vielen kostenlosen Testangebote, insbesondere, wenn Sie Symptome haben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Nach wie vor erkranken täglich viele Menschen an COVID, dank der relativ hohen Impfquote und der vergleichsweise milden Verläufe der Omikron-Variante aber zum Glück häufig nicht mehr so schwer wie noch vor einigen Monaten. Für Erwachsene, die nicht geimpft sind, ist die Situation aber weiterhin gesundheitsgefährdend. Wir werden die Lage auch in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beobachten und ebenso intensiv für die Impfungen werben, um die Impflücken zu schließen und uns bestmöglich auf den Herbst vorzubereiten.“
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