Corona-Verordnung: Das ändert sich ab heute

Unter anderem dürfen Diskotheken wieder öffnen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Ab dem heutigen Freitag kommt der nächste Lockerungsschritt der Corona-Verordnung. Am 17. Februar hatte die Landesregierung angekündigt, die Regelungen Stück für Stück zu lockern, um am 20. März fast alle Regelungen fallen zu lassen. Einzig die Maskenpflicht werde es in einigen Bereich dann noch geben (regionalHeute.de berichtete). Der erste Lockerungsschritt wurde bereits letzte Woche Donnerstag, dem 24. Februar, eingeführt. Nun folgt ab morgen der nächste Schritt in Richtung "Normalität". regionalHeute.de gibt einen Überblick über die neuen Lockerungen.


Diskotheken und andere "Tanzlustbarkeiten" eröffnen ab dem 4. März mit 2G-Plus und einer FFP2-Maskenpflicht (außer im Sitzen). Für die Gastronomie gilt ab morgen 3G. Für Beherbergung gilt drinnen und draußen 3G. Die Maskenpflicht für drinnen, außer im Sitzen, gilt weiterhin. Für Sportanlagen gelten drinnen sowie draußen keine Beschränkungen mehr, außer der bisherigen Maskenpflicht.


Bei privaten Zusammenkünften gilt bis zum 20. März für Ungeimpfte weiter: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem Haushalt. Ausnahmen gelten für Kinder bis 14 Jahre, unabhängig von Haushalten. Private Zusammenkünfte bei 2G sind unbeschränkt zulässig. Bei Veranstaltungen von bis zu 2.000 Personen und ab 50 Teilnehmern, gilt sowohl drinnen, als auch draußen, 3G. Bei einer Schachbrett-Anordnung gilt ein Abstand von einem Meter. Keine Abstandsregelungen sind möglich, wenn keine Interaktionen zwischen den Zuschauern stattfindet und sie eine FFP2-Maske auch am Sitzplatz tragen. Wenn die Veranstaltung draußen stattfindet, gibt es keine Abstandsregelungen. Drinnen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.

Großveranstaltungen


Bei mehr als 2.000 Teilnehmern, ob draußen oder drinnen, gilt nun 2G. Die Abstandsregeln sind die gleichen, wie bei kleineren Veranstaltungen. Sowohl drinnen, als auch draußen gilt eine FFP2-Maskenpflicht auch im Sitzen. Drinnen gilt eine maximale Auslastung von 60 Prozent oder eine Obergrenze von 6.000 Personen. Draußen dann eine maximale Auslastung von 75 Prozent oder eine Obergrenze von 25.000 Personen. Bei einem freiwilligem 2G-Plus gelten keine Abstandsregeln, genauso wie für Veranstaltungen, die draußen stattfinden.


Dann gilt für drinnen: FFP2, außer im Sitzen. Eine Auslastung von maximal 60 Prozent ist zugelassen, beziehungsweise wird eine Obergrenze von 6.000 Personen festgesetzt. Bei freiwilligem 2G-Plus gilt eine Auslastung von 75 Prozent und keine Personenobergrenze. Draußen gilt ebenfalls eine maximale Auslastung von 75 Prozent oder eine Obergrenze von 25.000 Personen. Bei freiwilligem 2G-Plus liegt die Auslastung bei 100 Prozent und es gilt dann keine Personenobergrenze. Ein gesondertes Hygienekonzept muss weiterhin aufgestellt werden.

Schulen und Kitas


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Pixabay


Ab dem 7. März bis zum letzten Schultag vor den Osterferien gilt wieder die Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche. Im Zeitraum vom 20. bis zum 29. April kommt es zu einer täglichen Testpflicht für alle Schüler. Die verbindlichen Testungen laufen danach aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt. Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Was mit dieser Pflicht passiert, bleibt abzuwarten. Ziel der Landesregierung sei es, die Maskenpflicht am Platz für alle Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Die bestehenden Regelungen bleiben daher bis zum 18. März bestehen.


Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen. Nach den Osterferien bleibt bei den Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen bis zum 1. Mai die Maske auch im Unterricht notwendig. Es gilt aber weiterhin, dass wenn in einer Klasse ein positiver Fall auftritt, dann in dieser für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz getragen werden muss. Und auch auf den Gängen ist die Maske weiterhin zu tragen, draußen und im Sport nicht.


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