Corona-Verordnung: Land erlaubt Großveranstaltungen mit bis zu 25.000 Besuchern

Beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen wurde jedoch in der neuen Fassung der Verordnung die Testpflicht verschärft.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Die Inzidenzen steigen wieder und Niedersachsen passt seine Corona-Verordnung an. Neu sind abgestimmte Regelungen für Großveranstaltungen. Bis zu einer Inzidenz von 35 sind Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Menschen demnach mit Hygienekonzept erlaubt. Verschärfungen gibt es beim Besuchen von Seniorenheimen. Hier gilt die Testpflicht nun bereits ab einer Inzidenz von 10 und nicht, wie bisher, ab einer Inzidenz von 35. Hierüber informiert die niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung. Die neue Verordnung tritt am heutigen Freitag in Kraft.


Bei Großveranstaltungen müsse sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen das Abstandsgebot eingehalten werden. Bei einer Inzidenz bis 10 könne jedoch in Kleingruppen von bis zu 25 Personen (drinnen) und bis zu 50 Personen (draußen) auf den Mindestabstand verzichtet werden. Der Abstand müsse durch den Veranstalter sichergestellt werden, beispielsweise über feste Sitzplätze und Lenkungen der Besucherströme. Auch müsse der Alkoholkonsum eingeschränkt und die Kontaktdaten erhoben werden. Die Zuschauerzahl bei Großveranstaltungen ist auf maximal 25.000 gedeckelt. Ansonsten gilt als Richtwert 50 Prozent der maximalen Zuschauerkapazität eines Veranstaltungsortes. Großveranstaltungen müssen ein Hygienekonzept vorlegen und von den Behörden genehmigt werden. Die Besucher sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.

Bei den Wochenmärkten gibt es ebenfalls eine kleine Änderung. Bei einer Inzidenz von unter 10 werden auch die Verkäuferinnen und Verkäufer von der Maskenpflicht befreit. Bislang galt dies nur für die Besucher. Eine weitere Lockerung betrifft Tagespflegeeinrichtungen. Hier entfallen die Abstands- und Maskenregeln für Gäste, soweit alle anwesenden vollständig geimpft oder genesen sind. Wegen der Ausbreitung der Delta-Variante wird die Testpflicht in Heimen jedoch wieder verschärft. Galt diese in der Vergangenheit erst ab einer Inzidenz von 35, muss jetzt wieder ab einer Inzidenz von 10 getestet werden.


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