"Da, wo der Aldi hin kommt" - Rat gibt grünes Licht für Neubau in Linden

Dem Beschluss vorausgegangen waren verschiedene Bedenken in Sachen Hochwasser- und Umweltschutz und etliche Kompromisse.

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Der alte Hühnerstall an der Neindorfer Straße. Hier wird ein Aldi mit einer Verkaufsfläche von 1.280 Quadratmetern entstehen. (Archivbild)
Der alte Hühnerstall an der Neindorfer Straße. Hier wird ein Aldi mit einer Verkaufsfläche von 1.280 Quadratmetern entstehen. (Archivbild) | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel gab am gestrigen Mittwoch grünes Licht für den sogenannten "Flächennutzungsplan Neindorfer Straße", oder wie Berichterstatter Uwe Kiehne (SPD) es bei der Vorstellung der Beschlussvorlage lapidar formulierte: "Da, wo der Aldi hin kommt." Der Rat beschloss den neuen Flächennutzungsplan einstimmig und machte so den Weg frei für den Aldi-Neubau in Linden.


Mit dem Beschluss des Rates kann der Aldi von seinem bisherigen Standort an der Wendessener Straße nun an die Neindorfer Straße umziehen. Um die Nahversorgungssituation in Linden nachhaltig zu sichern, soll ein Neubau mit verbessertem Komfort und entsprechend vergrößerter Verkaufsfläche errichtet werden. Eine großzügigere Gestaltung des Verkaufsraums mit breiteren Gängen und niedrigeren Regalen sei am bestehenden Standort im Bereich der Kreuzung Halberstädter Straße/Wendessener Straße nicht möglich gewesen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans war jedoch nötig, um die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von zirka 1.280 Quadratmetern planungsrechtlich überhaupt zu ermöglichen. Dafür musste das Misch- beziehungsweise Wohngebiet in ein Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“ umgewandelt werden.

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Das der Begründung anhängende Umweltgutachten spricht von einer "erheblichen Beeinträchtigung" der Neubaupläne für den Lebensraum von Tieren und nachteiligen Effekten durch die Versiegelung des Bodens. Hierbei sei allerdings zu berücksichtigen, dass bereits im Bestand Teile des Bodens versiegelt gewesen seien. Weitere Konfliktpunkte in der Planungsphase war die Tatsache, dass ein Teil des Planungsgebietes in einer Zone liegt, die als Hochwasserrisikogebiet gilt. Die Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm wird von der Verwaltung als unbedenklich eingestuft.

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