Das ist ab sofort neu beim E-Rezept in Apotheken

Das elektronische Rezept hat sich etabliert und bringt jetzt Neuerungen mit sich.

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Symbolbild. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Region. Das alte rosafarbene Papierrezept gehört der Vergangenheit an. Bereits seit Jahresbeginn werden vom Arzt verordnete Medikamente mit dem sogenannten E-Rezept eingelöst, das auf den Chip der Versichertenkarte oder die Handy-App geladen wurde. In Ausnahmefällen wird noch ein Ausdruck zur Verfügung gestellt. Und jetzt kommt die nächste Neuerung.



Nachdem das E-Rezept zunächst nur für gesetzlich Versicherte ausgestellt wurde, können nun auch Privatversicherte das E-Rezept nutzen. Alle Apotheken in Deutschland können ab sofort die elektronischen Verordnungen von Privatversicherten annehmen und einlösen. Darüber informieren der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) in einer Pressemitteilung.

Änderung beim E-Rezept mit Einschränkungen


Allerdings gibt es eine Einschränkung. Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können dort einen in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Und auch scheint noch nicht jeder Kostenträger dabei mitzuspielen. So sagt ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas: "Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept ihren Versicherten anbieten werden."

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen hat sich erst kürzlich, ein halbes Jahr nach dem bundesweiten Start positiv geäußert und das E-Rezept als Erfolgsmodell bezeichnet. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stimmte zu, dass sich das E-Rezept gut etabliert habe, sah allerdings noch Verbesserungsbedarf. "In manchen Systemen dauert das Signieren von elektronischen Rezepten noch zu lange. Außerdem sind noch längst nicht alle Verordnungen per E-Rezept möglich. Für Betäubungsmittel oder Teststreifen beispielsweise müssen immer noch Papierrezepte ausgestellt werden. Das heißt: Bei einem Patienten mit Diabetes wird das Insulin elektronisch verordnet, die Teststreifen allerdings auf Papier. Das ärgert dann Arzt und Patient", sagte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner.