Braunschweig. Seit April wird Karsten Manczak vermisst. Und obwohl die Leiche des 51-jährigen Mannes aus Liebenburg nie aufgetaucht ist, geht die Polizei davon aus, dass er ermordet wurde. Dringend tatverdächtig ist ein 50-jähriger Freund des Vermissten. Gegen diesen startet am Mittwoch am Braunschweiger Landgericht der Prozess. Ihm wird neben Mord auch die Unterschlagung und Fälschung von Beweisen vorgeworfen. Das kündigt das Landgericht in einer Pressemeldung an.
In den frühen Morgenstunden des 13. April soll sich der Angeklagte zur Wohnanschrift eines Freundes begeben und diesen nach draußen gelockt haben. Im Garten- beziehungsweise Terrassenbereich des Opfers, das vermutlich keinen Angriff durch den engsten Freund erwartet hatte, habe er dieses dann mit einer Schlag- oder Stichwaffe verletzt, um es zu töten. Noch im September hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig davon gesprochen, Manczak sei möglicherweise mit einer Armbrust erschossen worden (regionalHeute.de berichtet). Der Geschädigte, der wegen einer auch dem Angeklagten bekannten Herzerkrankung Medikamente einnehmen habe müssen, habe sodann erheblich zu bluten begonnen und das Bewusstsein verloren. Währenddessen habe sich der Angeklagte in das Haus von Karsten Manczak begeben und dort die Fahrzeugschlüssel für einen VW Caddy an sich genommen und diesen an die rückwärtige Grundstücksseite gefahren. Er habe dann den schwer verletzten Geschädigten, der keine Gegenwehr mehr habe leisten können, in das Fahrzeug gebracht. Der weitere Verbleib des Opfers ist bis heute ungeklärt.
Verhältnis mit der Ehefrau seit 2016
Im Fahrzeug von Manczak, welches später gefunden wurde, habe man erhebliche Blutansammlungen gefunden und aufgrund dessen und des Umstandes, dass der Geschädigte auf ein bestimmtes Medikament angewiesen gewesen sei, geschlussfolgert, dass keine berechtigten Anhaltspunkte mehr dafür bestünden, dass der Vermisste noch am Leben sei. Der Angeklagte habe in dem Bestreben gehandelt, nach dem Ableben des Freundes, eine dauerhafte und offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Geschädigten zu führen, mit der er bereits seit 2016 eine romantische Beziehung geführt habe, ohne dass diese die Bereitschaft gezeigt habe ihren Ehemann zu verlassen.
Dem Angeklagten, bei dem es sich laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig um einen Bundespolizisten handelt, werde nun auch noch weiter zurückliegende Vergehen zur Last gelegt. Dem 50-Jährigen wird vorgeworfen zwischen dem 28. Dezember 2017 und dem 8. November 2018 den Personalausweis eines Dritten an sich genommen zu haben und diesen spätestens am 8. November 2018 für eigene Zwecke unter anderem zwecks Anlegung einer Gästekartei zur vermeintlichen Legitimation seiner Person in einem Hotel und auch weiter für andere Legitimationszwecke verwendet zu haben. Zudem habe er am 28. Oktober 2020 unter Vorlage dieses Personalausweises auf die Personendaten des Dritten einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen.
Prozess bis in den Februar
Fortsetzungstermine sind am 24., 26. und 29. November, 2., 10. und 16. Dezember, 6. und 14. Januar sowie 3. Februar 2022 eingeplant.
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