Region. Die kommende Landtagswahl in Niedersachsen steht kurz bevor. Am 9. Oktober werden im flächenmäßig zweitgrößten Bundesland mehr als sechs Millionen Menschen zur Stimmabgabe aufgerufen. Doch was wird gewählt und wer darf überhaupt wählen?
In der Regel alle fünf Jahre wird der Niedersächsische Landtag mit seinen mindestens 135 Abgeordneten neu gewählt. Die Bürger haben durch ihre Teilnahme an der Wahl die Möglichkeit, über die Verteilung der politischen Macht im Land mitzuentscheiden. So bestimmten die Wähler unmittelbar die Zusammensetzung des Landesparlaments und die daraus resultierende Regierungsbildung. Abhängig davon wird auch das politische Programm für die nächste Wahlperiode bestimmt. Durch ihre Wahl erhalten die Bürger eine aktive Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen. Doch nicht jeder darf mitwählen, denn das sogenannte aktive Wahlrecht ist an einige Bedingungen geknüpft.
Aktives Wahlrecht
Diese Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, sonst wird man von der Wahl ausgeschlossen und erhält auch keine Wahlbenachrichtigung. So dürfen Menschen am Wahltag nur wählen, wenn sie "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes" (deutsche Staatsbürger) und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem ist es erforderlich, dass man mindestens seit drei Monaten einen Wohnsitz im Land Niedersachsen hat und nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Wählen darf nur, wer in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten, dem Wählerverzeichnis, eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Dadurch ist man zudem an den Wahlbezirk geknüpft, in dessen Verzeichnis man geführt wird. Anders ist dies bei einem Wahlschein. Wer einen solchen besitzt, darf durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk in seinem Wahlkreis teilnehmen.
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