Digitale Sitzungen sollen in der Politik auch nach Corona möglich sein

Das fordern die Grünen im Niedersächsischen Landtag.

Ausschusssitzungen könnten demnächst wieder hauptsächlich digital stattfinden. Symbolbild
Ausschusssitzungen könnten demnächst wieder hauptsächlich digital stattfinden. Symbolbild | Foto: Marvin König

Niedersachsen. Der Landtag macht am Dienstag auf Antrag von SPD und CDU den Weg für digitale Sitzungen von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten und den Ausschüssen wieder frei. Die Grünen im Landtag unterstützen das Vorhaben uneingeschränkt, fordern allerdings eine generelle Regelung auch für Zeiten außerhalb von Corona und anderen Notlagen. Das teilt die Gifhorner Landtagsabgeordnete Imke Byl in einer Pressemitteilung mit.



„Es ist gut, dass die Kommunalpolitik während der Corona-Pandemie wieder die Möglichkeit hat, digital mit Videoteilnahme zu tagen und zu entscheiden. Wir Grünen tragen das uneingeschränkt mit“, erklärt Hans-Joachim Janssen, kommunalpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. „Dies ist angesichts der Corona-Lage unabdingbar.“

Klarheit über die Pandemiezeit hinaus


Viele kommunale Gremien haben in der zurückliegenden Corona-Zeit bereits aus der Not heraus häufig digital getagt. „Auch bei uns im Landkreis Gifhorn haben wir dieses Instrument erfolgreich umgesetzt. Umso wichtiger ist, dass das nach der veränderten Rechtslage durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz schnell wieder möglich ist. Wichtig wäre jedoch auch, dass es über die Pandemiezeit hinaus Klarheit gibt. Die Option der digitalen Sitzungsteilnahme ist eine Chance, mehr Menschen das Mitgestalten in der Kommunalpolitik zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Politik mit Beruf und Familie wenigstens einen Schritt weit zu verbessern. Gerade für uns als Flächenlandkreis und bei kreisweiten Sitzungen ist die digitale Teilnahmemöglichkeit von besonderer Relevanz, auch über Pandemiezeiten hinaus“, ergänzt die Gifhorner Abgeordnete Byl.

Deshalb fordern die Grünen, auch für „normale“ Zeiten eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Janssen: „Die aktuelle Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist weiterhin an die Gefahrenlage der Covid 19-Epidemie oder sonstiger Notsituationen gebunden. Wichtig ist es, zu einer generellen, rechtssicheren Möglichkeit für digitale Sitzungen in den Kommunen zu kommen.“


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