Braunschweig/Wolfenbüttel. Nachdem der Prozess coronabedingt bereits zweimal verschoben worden ist, ging es nun gestern am Landgericht Braunschweig weiter. Angeklagt sind drei Männer und eine Frau. Und die Liste der Anklagepunkte ist lang. Ihnen wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, räuberische Erpressung und Bestechung vorgeworfen. Sie sollen als Mitglieder einer Bande in der JVA Wolfenbüttel mit Drogen gedealt haben.
Mindestens seit Juni 2018 sollen die Angeklagten gemeinsame Sache gemacht haben und in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel Marihuana, Haschisch, Subutex und synthetischen Cannabinoide gewinnbringend an Mitinhaftierte verkauft haben, um sich auf diese Weise eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.
Drogen per Post in den Knast
Der 28-jährige Hauptangeklagte, der sich bereits wegen einer anderen Sache in Haft befindet, habe laut Gericht die Drogen in den Knast geschmuggelt, indem er synthetische Cannabinoide auf Haftpost aufgeträufelt habe. Außerdem soll er Betäubungsmittel an Mithäftlinge verkauft und das daraus entstandene Geschäft in der JVA koordiniert haben.
Der inzwischen 38-jährige Mitangeklagte sei oft Adressat der Betäubungsmittellieferungen in die JVA gewesen und habe die Drogen an Mithäftlinge veräußert. Ein weiterer, 36-jähriger mutmaßlicher Komplize habe neben dem Verkauf von Betäubungsmitteln an Mithäftlinge dafür gesorgt, dass die Verteilung der Substanzen mithilfe der Tabletts der Essensausgabe erfolgt sei. In der Zeit von Dezember 2018 bis April 2019 sei es in der JVA zu zehn weiteren Betäubungsmittelverkäufen, insbesondere in Form von Abgabe synthetischer Cannabinoide, unter Beteiligung der drei männlichen Angeklagten gekommen.
Gewalt und Bestechung hinter Gittern
Außerdem soll der 28-jährige Angeklagte in der Zeit zwischen Mai und Juli 2018 einen Mithäftling mehrfach gemeinsam mit einer weiteren Person mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihn dabei aufgefordert haben, seine vermeintlichen Schulden bei einer dritten Person zu begleichen. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen habe der 28-jährige gegenüber dem Mithäftling mit Gewalt gedroht. Aus Angst habe der Mithäftling 250 bis 300 Euro an den 28-Jährigen gezahlt. Bei einer Zellenbesichtigung am 29. September 2018 habe besagter Angeklagter einem gesondert verfolgten Justizvollzugsbeamten 20 Euro angeboten, damit dieser ihm sein Handy belasse. Daraufhin habe der Justizvollzugsbeamte mitgeteilt, es sei kein Handy in der Zelle gefunden worden. Das Handy habe der 28-jährige Angeklagte letztlich in der Toilette der Haftzelle heruntergespült.
Eine 30-jährige Frau, die ebenfalls angeklagt ist, soll außerhalb der Gefängnismauern die Überwachung und Verwaltung der beim Betäubungsmittelverkauf erzielten Gelder übernommen haben.
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