Braunschweig / Salzgitter. Die Sanierung des DRK Kreisverbandes Braunschweig-Salzgitter (DRK Gruppe) geht plangemäß in ihre nächste Phase. Für die Gesellschaften Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V. und die beiden Tochterunternehmen DRK Braunschweig-Salzgitter Pflege und Betreuung gGmbH und DRK Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH hat das Amtsgericht Braunschweig am 1. September planmäßig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beschlossen.
Zur Sachwalterin bestellte das Amtsgericht Braunschweig Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf von Eckert Rechtsanwälte. Der DRK-Vorstand Nico Seefeldt Kazazi wird weiterhin von Rechtsanwalt Silvio Höfer und Rechtsanwalt Dr. Florian Harig, beide von Anchor Rechtsanwälte, unterstützt. Das berichten die Anchor Rechtsanwälte in einer Pressemitteilung.
Am Sanierungskonzept gearbeitet
Seit dem Insolvenzantrag am 18. Juni sei weiter intensiv an dem Sanierungskonzept der DRK-Gruppe gearbeitet worden. Dank der tatkräftigen Unterstützung durch die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftspartner konnte in dieser Phase der Geschäftsbetrieb in sämtlichen Einrichtungen ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt bei den Sanierungsbemühungen war zudem der erfolgreiche Verkauf der Immobilie in der Steinbrecherstraße in Braunschweig, in der bis 2024 ein Pflegeheim untergebracht war.
"Schließungen unumgänglich"
Im Zuge der weiteren Arbeit am Gesamt-Sanierungskonzept seien Schließungen zweier stark defizitärer Betreuungseinrichtungen in den nächsten Wochen unumgänglich. Dies gelte für die Sozialstation am Queckenberg in Braunschweig sowie für die Tagespflege in Salzgitter-Gebhardshagen. Der Betriebsrat der Pflege & Betreuung gGmbH und die betroffenen Mitarbeiter seien bereits über diesen "bedauerlichen, aber unumgänglichen Schritt" informiert worden.
Ein Sozialplan wurde vereinbart. „Die beiden Betreuungseinrichtungen waren im Betrieb stark defizitär und es konnte keine tragfähige Lösung für die Zukunft gestaltet werden. Um die Sanierung der gesamten Gruppe nicht zu gefährden, mussten wir diesen Schritt gehen“, sagt Dr. Florian Harig. Teil des Konzeptes ist eine Eingliederung der Sozialstation Salzgitter in den DRK-Kreisverband e.V. Auch das soll in den nächsten Wochen vollzogen werden.
Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens
„Für die weiteren Einrichtungen der DRK-Gruppe gehen wir von einer stabilen Entwicklung aus. Wir sind sehr froh, dass Mitglieder in den Teams tatkräftig am Fortbestand mitarbeiten. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung“, erklärt Nico Seefeldt Kazazi. Mit der Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens übernimmt die DRK-Gruppe auch wieder die Zahlung der Gehälter der Beschäftigten. „Wir haben noch ein Stück Weg vor uns bis zur Verabschiedung des Sanierungsplans, aber wir konnten bereits große Fortschritte erreichen“, so Silvio Höfer.
Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren?
Das Eigenverwaltungsverfahren ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei dem das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters die Sanierung weitgehend selbstständig durchführt. Ziel ist es, die Insolvenz als Chance für einen strukturierten Neustart zu nutzen und das operative Geschäft fortzuführen. Anders als im Regelverfahren bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung und wird nicht durch einen Insolvenzverwalter ersetzt.
„Als Sachwalterin im Eigenverwaltungsverfahren ist es vor allem meine Aufgabe, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden. Der bisherige Verlauf des Verfahrens stimmt optimistisch und ich denke, dass die Sanierung der DRK-Gruppe gelingen wird“, sagt Sachwalterin Dr. Stefanie Zulauf von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte.