Region. Drogen sind nicht nur in den Metropolen des Landes ein zunehmendes Problem – Handel und Konsum sind auch in ländlichen Gegenden längst angekommen. Zwar führt der klassische Weg dabei oftmals immer noch über den Dealer an zwielichtigen Ecken, doch in deutschen Großstädten macht sich derzeit ein neues Phänomen breit, wie Händler und Konsumenten zueinanderfinden.
Das Klischee vom Dealer, der mit heruntergezogener Kapuze in einer dunklen Ecke im Park auf Kundschaft wartet, ist längst überholt. Auch wenn es diese Form des Handels noch immer gibt – Drogendealer werden immer erfinderischer und die moderne Technik hat auch bei ihnen Einzug gehalten. In Großstädten wie Berlin finden Kunde und Dealer mittlerweile per Wurfzettel und WhatsApp zueinander: Im ganzen Stadtgebiet finden Bürger immer häufiger Flyer in ihren Briefkästen, auf denen offen verschiedenste Drogen angeboten werden. Unter einer dort angegebenen Telefonnummer kann man ganz bequem per Messengerdienst Kontakt mit dem Händler aufnehmen und über Preis und Menge verhandeln. Wird man sich einig, erfolgt eine Lieferung auf Wunsch sogar bis an die Haustür.
Drogentaxis auch hier denkbar?
Doch sind solche modernen Formen des Drogenhandels auch in der Region bekannt? regionalHeute.de hat bei der Polizeidirektion Braunschweig nachgefragt. Wie es in deren Antwort heißt, sei im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Braunschweig das Phänomen sogenannter „Drogentaxis“ grundsätzlich bekannt. Bislang sei es allerdings nicht in nennenswertem Umfang feststellbar. In den vergangenen Jahren habe lediglich ein entsprechender Hinweis aus dem Harzbereich recherchiert werden können, ein Strafverfahren sei in diesem Zusammenhang jedoch nicht geführt worden.
Schnellere Überführung der Täter?
Auf die Frage, ob es die Polizeiarbeit möglicherweise vereinfache, wenn Dealer ihre Telefonnummer auf vielfach verbreiteten Flyern direkt mitliefern, heißt es seitens der Polizeidirektion, dass die Aufklärung und beweissichere Überführung möglicher Tatverdächtiger stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhänge. Telekommunikationsdaten, wie eben Handynummern, könnten im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen jedoch wichtige Ermittlungsansätze liefern.

