Region. Das neue Jahr schreitet mit großen Schritten voran – mit dem heutigen Samstag hat bereits der August begonnen. Und auch in diesem Monat gibt es wieder einige Neuerungen, die man kennen sollte. Welche das sind, haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.
Die Ernte ist bereits in vollem Gange und in gut zwei Wochen neigen sich die großen Ferien auch schon wieder ihrem Ende entgegen. Was bei den meisten Schülern vermutlich nicht gerade für Begeisterung sorgen dürfte, lässt bei einer Gruppe die Vorfreude steigen: Mitte des Monats findet die Einschulung in der Region statt und tausende von ABC-Schützen fiebern dem Tag schon entgegen.
Recht auf Ganztagsbetreuung
Seit dem heutigen 1. August haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule – das Recht auf Ganztagsbetreuung tritt in Kraft. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. In den Schulferien können nun auch Angebote der Jugendarbeit von öffentlichen oder anerkannten Trägern den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Der Anspruch soll stufenweise auch für Grundschulkinder höherer Klassenstufen eingeführt werden.
Das ändert sich bei Ausbildungen
Auch für den älteren Nachwuchs ändert sich etwas. Zum 1. August beginnt traditionell das neue Ausbildungsjahr – auch diesmal gibt es dabei Anpassungen von Ausbildungsordnungen für einige Berufe. Zwar gibt es in diesem Jahr keine neuen Ausbildungsberufe, dafür fallen aber die Ausbildungen Tankwart/-in und Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr weg. 22 Berufe wurden modernisiert, darunter Maurer/-in und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in.
Einspeisevergütung sinkt
All jene, die mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Solarenergie in das Netz einspeisen, bekommen pro eingespeister Kilowattstunde eine feste Vergütung. Diese sinkt jedoch halbjährlich für neu angeschlossene Anlagen – so auch im August. Maßgeblich ist immer der Wert, der bei Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage gilt – er gilt für 20 Jahre und sinkt in dieser Zeit nicht mit. Die Höhe der Vergütung ist im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) geregelt.
Beschränkung von Chemikalien in Verpackungen
Eine weitere Neuerung betrifft Verpackungen von Lebensmitteln – diese müssen künftig so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie PFAS, nicht verwendet werden. Zudem müssen alle Verpackungen einen EU-weit harmonisierten Hinweis zu Recycling und Entsorgung tragen, um richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung zu erleichtern. Auch die Verbrauchertäuschung soll eingeschränkt werden: Verpackungen sollen künftig nicht unnötig groß oder schwer sein. Die Verordnung gilt ab dem 12. August.
KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden
Gemäß einer EU-Verordnung müssen Unternehmen, die Inhalte verbreiten, welche maßgeblich mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, die Inhalte ab dem 2. August als KI-generiert kennzeichnen. Machen sie dies nicht, müssen sie mit erheblichen Geldstrafen rechnen.
Recht auf Reparatur in Kraft
Seit dem 31. Juli sind Hersteller von Produkten wie Waschmaschinen, Smartphones und Kühlschränken gesetzlich verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Pflicht anzubieten. Wer sich bei einem Mangel für eine Reparatur statt für ein Neugerät entscheidet, bekommt zudem seitdem eine längere Gewährleistung – diese steigt von bisher zwei auf nun insgesamt drei Jahre. Bis zum 31. Juli 2027 muss außerdem in der EU eine kostenlose, grenzüberschreitende Online-Reparaturplattform eingerichtet werden.
Weniger Förderung beim Heizungstausch
Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Seit dem 21. Juli bekommen Eigentümer, die ihre alte Heizung tauschen, jedoch weniger Förderung – sie sinkt von 30.000 Euro auf maximal 28.000 Euro. Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter. Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird außerdem zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt. Grundlage ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz.

