Dunja Kreiser und Marcus Bosse berichten aus dem Landtag


Dunja Kreiser (links) und Marcus Bosse im Landtag.
Foto: Wahlkreisbüro Dunja Kreiser
Dunja Kreiser (links) und Marcus Bosse im Landtag. Foto: Wahlkreisbüro Dunja Kreiser | Foto: Wahlkreisbüro Dunja Kreiser

Hannover. Der Landtag hat in seiner Sitzung im September wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht und beschlossen. Die SPD-Landtagsabgeordneten Dunja Kreiser und Marcus Bosse berichten.


„Besonders hervorheben wollen wir den Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte. Wir können nicht hinnehmen, dass ehrenamtliche aber auch hauptamtliche Einsatzkräfte immer häufiger bei ihrer Arbeit behindert oder angegriffen werden. Vor Gericht sollen unsere Helferinnen und Helfer nicht alleine kämpfen müssen – für alle muss anwaltlicher Beistand ermöglicht werden. Niedersachsen wird sich deshalb im Bundesrat für einen Rechtsschutzfonds einsetzen, mit dem die Einsatzkräfte vor Gericht unterstützt werden können. Dabei arbeiten wir mit den niedersächsischen Hilfsorganisationen zusammen, um den Fonds praxistauglich für die Einsatzkräfte zu gestalten.

Was ist mit den "Häusern des Jugendrechts"?


Wir haben uns auch mit den „Häusern des Jugendrechts“ beschäftigt. Diese Einrichtungen sind in den letzten 12 Monaten in Salzgitter, Göttingen, Osnabrück, Lüneburg und Hannover gestartet. Bei den Häusern des Jugendrechts sind Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt gemeinsam unter einem Dach untergebracht oder arbeiten virtuell zusammen. Das ermöglicht schnelle Verfahren und Prävention. Bei jungen Menschen ist es umso wichtiger, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Aber auch sozialpädagogische Maßnahmen, der Täter/Opferausgleich und die Verbindung zum Arbeitsmarkt werden in den Häusern des Jugendrechts umgesetzt. Sie sollen in Zukunft ausgebaut und das Konzept regelmäßig verbessert werden.

Förderung von Handwerksunternehmen


Ein weiterer Beschluss ist die Förderung von Handwerksunternehmen. Existenzgründerinnen und Existenzgründer können eine Förderung von 10.000 Euro bei der niedersächsischen Landesbank beantragen. Auch Nachfolger in einem Handwerksunternehmen können die Förderung erhalten. Voraussetzung ist die Schaffung eines unbefristeten Arbeitsplatzes. Diese Gründungsprämie richtet sich an alle zulassungspflichtigen Handwerke, an Meisterbetriebe sowie an die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe.“


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