Region. Der Landkreis Göttingen hat aufgrund einer bestehenden Gesundheitsgefahr einen Rückruf mehrerer Rohwurstprodukte der Fleischwaren Wulff GmbH & Co. KG veranlasst.
Betroffen sind verschiedene Zwiebel- und Schinkenmettwurst- sowie Rohwurstspezialitäten, die unter unterschiedlichen Handelsbezeichnungen und Chargen in den Handel gelangt sein können. Die Artikel wurden bundesweit über verschiedene Supermärkte vertrieben.
Betroffene Produkte und Chargen
Folgende Artikel und Chargen werden zurückgerufen:
• Schinken-Streichmettwurst Hörnchen 300g, Charge 622501
• Zwiebelmettwurst 100g, Charge 622502
• Zwiebelmettwurst ca. 150g, Charge 622503
• Delikatess Schinken Zwiebelmettwurst 200g frisch, Charge 622504
• Schinken-Zwiebelmettwurst 500g frisch, Charge 622505
• Zwiebelmettwurst 500g frisch, Charge 622506
• Zwiebelmettwurst 500g tiefgefroren, Charge 622507
• Bierknacker 4x60g, Charge 622510
• Schinken Pfefferlinge im Saitling 10/50g, Charge 622511
• Mettpeitschen 45g, Charge 622512
Gesundheitsrisiko durch EHEC
Nach Angaben des Landkreises Göttingen wurden in Rohwurstprodukten der Tagesproduktion Shigatoxin-bildende Escherichia coli (E. coli) nachgewiesen. Die Produkte wurden unter anderem über verschiedene Supermarktketten bundesweit vertrieben.
Eine Infektion mit sogenannten EHEC-Erregern (STEC/VTEC) kann sich innerhalb einer Woche nach der Aufnahme äußern und typischerweise zu Durchfall und Bauchkrämpfen führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem. In schweren Fällen kann es zu blutigen Durchfällen und selten auch zu einem akuten Nierenversagen kommen.
Personen, die die betroffenen Produkte verzehrt haben und entsprechende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und auf eine mögliche EHEC-Infektion hinweisen. Eine vorsorgliche ärztliche Behandlung ohne Symptome sei nicht erforderlich.
Die betroffenen Produkte sollten nicht verzehrt werden und können in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.


