Eckpunkte für Kindergrundsicherung sollen im Januar kommen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will Anfang des nächsten Jahres die Kindergrundsicherung auf den Weg bringen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) will Anfang des nächsten Jahres die Kindergrundsicherung auf den Weg bringen. Die Eckpunkte kämen im kommenden Januar, bis Ende 2023 soll dann der Gesetzentwurf stehen, sagte Paus der "Bild am Sonntag".


"Die ersten Auszahlungen der Kindergrundsicherung wird es dann 2025 geben", ergänzte sie. Die Bekämpfung der Kinderarmut sehe sie als ihre wichtigste Aufgabe an. "Dass Kinder in so einem reichen Land wie Deutschland überhaupt in Armut aufwachsen müssen, macht mich wütend." Die Kindergrundsicherung wird laut Paus die finanzielle Situation ärmerer Familien stark verbessern, weil zusätzliche Leistungen "nahezu automatisch" ausgezahlt würden, "ohne dass eine Familie unzählige Formulare ausfüllen muss". Sie strebe eine unbürokratische Lösung an: "In Zukunft wird ein digitaler Antrag genügen. So bekommen alle Kinder und ihre Eltern endlich das, was ihnen zusteht." Als Beispiel nannte Paus den Kinderzuschlag für Eltern mit niedrigem Einkommen. Diese Hilfe sei so wenig bekannt, dass nur rund ein Drittel der anspruchsberechtigten Eltern ihn beantragten. "70 Prozent verzichten ungewollt auf das ihnen zustehende Geld. Mit der Kindergrundsicherung bekommen diese Familien die 250 Euro automatisch ausgezahlt. Allein das ist ein Riesen-Fortschritt", so Paus. Die Familienministerin plant im Rahmen der Kindergrundsicherung auch eine Zusammenlegung von Kindergeld und Kinderfreibetrag. Für etwa 80 Prozent der Eltern mit geringem und normalem Einkommen gebe es das Kindergeld, das ab Januar 237 Euro pro Monat betrage. Die wohlhabendsten 20 Prozent der Eltern profitierten vom Kinderfreibetrag, der eine monatliche Steuerentlastung bis zu 332 Euro bedeute. Paus: "Ich empfinde es als unsozial, dass ich als Ministerin für meinen Sohn mehr Geld vom Staat bekomme, als zum Beispiel eine Sekretärin für ihr Kind." Deshalb wolle sie das ändern: "Auch der Kinderfreibetrag muss in einer zweiten Stufe in die Kindergrundsicherung integriert werden."


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