Eingestellte Strafverfahren: Kritik an der Staatsanwaltschaft geht weiter

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Auch Jürgen Kumlehn stellt den Rechtsstaat in Frage. Dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Strafverfahren seiner Anzeige eingestellt hat, ist für ihn unverständlich. Titelbild: Anke Donner/Archiv, weitere Bilder: wie angegeben
Auch Jürgen Kumlehn stellt den Rechtsstaat in Frage. Dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Strafverfahren seiner Anzeige eingestellt hat, ist für ihn unverständlich. Titelbild: Anke Donner/Archiv, weitere Bilder: wie angegeben | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Für seine Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhält Bürgermeister Thomas Pink nun Unterstützung von "Erinnerer" Jürgen Kumlehn. Ausgerechnet jenem Mann, dessen Meinungen selten mit denen Pinks übereinstimmen. Kumlehn resümiert zugespitzt: "Kriminelle, kommt in den Bereich der Staatsanwaltschaft Braunschweig und treibt Euer Unwesen; Verfolgung braucht Ihr nicht zu befürchten!"


In einem kürzlich verfassten Brandbrief, gerichtet an den Niedersächischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und weitere Empfänger, klagt Pink die Arbeit der Staatsanwaltschaft Braunschweig an und stellt die Rechtsstaatlichkeit in Frage (regionalHeute.de berichtete). Pink sah sich durch einen Bürger zum wiederholten Male beleidigt, doch die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den 80-Jährigen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eingestellt. Eine Entscheidung, die der Bürgermeister nicht nachvollziehen kann.

Kameratasche an sich gerissen


So ergeht es auch dem bekannten Wolfenbütteler Jürgen Kumlehn, der sich nach unserer Berichterstattung über Pinks Kritik mit seinem Fall an regionalHeute.de wandte. Kumlehn schildert, dass ihm, während er Fahrrad fuhr, ein junger Mann dieim Gepäckträgerkorb befindliche Kameratasche nebst Inhalt an sich riss und damit floh. Obwohl der Täter durch Dritte gestellt worden sei, habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Ein Ausgang, den ihm die Polizei bereits bei der Aufnahme der Anzeige prognostiziert habe. Doch blicken wir ausführlicher auf das, was sich abgespielt haben soll.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 9. Mai 2017. Jürgen Kumlehn war mit seinem Fahrrad auf der Straße Rosenwall unterwegs, als ihn kurz vor dem dortigen Kreisel ein Auto überholte.Darin hätten ein junger Mann und eine junge Frau gesessen, die ihn im Vorbeifahren mit wilden Gesten beleidigt haben sollen. An der auf rot geschalteten Ampel am Grünen Platz sah Kumlehn das Auto wieder. Er habe sich überlegt, Anzeige über das Vorkommnis zu erstatten und das Auto zur späteren Identifizierung fotografiert. Jürgen Kumlehn setzte seine Fahrt mit dem Rad fort. Vondort an ist ihm der Autofahrer offenbar gefolgt.

"Hilfe, Polizei!"


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Hier auf Höhe des katholischen Friedhofes soll sich der Beschuldigte von hinten genähert haben. Foto: Werner Heise



In der Schinkelstraße, auf Höhe des katholischen Friedhofes, sei es dann zum Übergriff gekommen. Der Mann aus dem Auto habe sich plötzlich zu Fuß von hinten genähert und die Kameratasche aus dem Korb an sich gerissen. Dabei sei diese kaputt gegangen. Der Täter sei in den Langhansweg geflohen und Kumlehn habe die Verfolgung aufgenommen, wobei er immer wieder lautstark "Hilfe, Polizei!" gerufen habe. Da es sich beim Langhansweg um eine Sackgasse handelt, soll der Täter über zwei Grundstücke in Richtung Heinrichstraße geflohen sein. Hierbei habe ihn dann ein Anwohner gestoppt und der Täter die Kameratasche abgestellt. Im Folgenden, so Kumlehn, habe es dann ein Gespräch zwischen ihm und dem Täter gegeben. Da Kumlehn seine Kamera zurückerhalten hatte, seien beide anschließend auseinandergegangen.

Handelt es sich um einen Polizei-Praktikanten?


Doch die Hilferufe blieben nicht unerhört. Eine Anwohnerin hatte die Polizei gerufen, die - so Kumlehn - erst einige Zeit später, nachdem er bereits seit längerem wieder an seinem abgelegten Fahrrad war, vor Ort erschien. Während der Tataufnahme durch die Beamten, stieß dann plötzlich der beschuldigte Täter dazu, um seine Version des Vorfalls zu schildern. Für die Polizisten soll der Mann kein Unbekannter gewesen sein. Gegenüber Kumlehn hätte einer von ihnen geäußert, dass es sich um einen ehemaligen Praktikanten der Polizei handeln würde.

Jürgen Kumlehn stellte Anzeige gegen den jungen Mann, doch das Strafverfahren wird - so hätten es bereits die Polizeibeamten vorausgesagt - eingestellt. Der Punkt, welcher nach Sicht der Polizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nicht zu einer Anklage geführt hat, war, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber unserer Online-Zeitung, dass ihm nicht zu widerlegen gewesen sei, dass er die Tasche nicht dauerhaft behalten wollte. In seiner Vernehmung hätte er angegeben, dass er zu keinem Zeitpunkt vorhatte, die Kamera zu behalten oder zu beschädigen. "Das Verfahren ist mangels nachweisbaren Tatverdachts eingestellt worden, da dem Beschuldigten aufgrund seiner schlüssigen und glaubhaften Angaben nicht zu widerlegen war, dass er die Kamera nicht 'klauen' wollte. Es mangelte damit an der erforderlichen Zueignungsabsicht/Vorsatz", sagt Julia Meyer, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Der 22-jährige Beschuldigte habe angegeben, dass er Jürgen Kumlehn überholt habe, als dieser plötzlich nach links ausgeschert und fast in sein Auto gefahren sei. Nachdem er daraufhin von Kumlehn fotografiert worden sei, habe er ihn deshalb im Langhansweg zur Rede stellen wollen. Doch Kumlehn habe auf die Ansprache nicht reagiert, weshalb er sich entschlossen habe, die Tasche mit der Kamera an sich zu nehmen und ihn zur Löschung der Fotos zu überreden. Als Jürgen Kumlehn daraufhin laut rumgeschrien habe, habe sich der Beschuldigte entfernt und die Tasche einige Meter weiter liegen gelassen.

Aussage gegen Aussage


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Der Langhansweg ist eine Sackgasse. Der Beschuldigte soll versucht haben über eines der hinteren Grundstücke zu fliehen. Foto: Werner Heise



Es stünde somit Aussage gegen Aussage. "In sehr, sehr vielen Fällen ist es so, dass eine glaubhafte Aussage gegen eine andere glaubhafte Aussage steht und es keinen begründeten Anlass gibt, einer Person mehr oder weniger zu glauben als der anderen", so die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft und fügt hinzu, dass das dann nicht reichen würde, um jemanden anzuklagen. Zeugen für den Vorfall habe es laut Akte der Staatsanwaltschaft nicht gegeben. Die Anwohnerin, die die Polizei alarmierte, habe nur gesehen, wie der Beschuldigte die Straße mit einer Umhängetasche entlang gegangen sei - mehr nicht. Der Anwohner, der den Beschuldigten laut Kumlehns Darstellung gestoppt habe, wurde nicht vernommen. Auch die junge Frau, die beim Vorfall im Rosenwall noch im Auto gesessen haben soll, wurde nicht angehört. Beim Eintreffen der Polizeibeamten sollen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft nur der Beschuldigte, der Anzeigeerstatter und die vorgenannte Anwohnerin vor Ort gewesen sein. Der Beschuldigte habe in seinem Auto gesessen und sei beim Eintreffen der Polizeibeamten eigenständig dazu gekommen. Einen öffentlichen Zeugenaufruf hat es nicht gegeben. Vermutlich, da bereits vor Ort unstreitig war, dass der Beschuldigte die Tasche gegen den Willen des Anzeigeerstatters an sich genommen hatte, spekuliert Julia Meyer.

Kein gewöhnlicher Räuber


Dass es für die Strafverfolgung an einer erforderlichen rechtswidrigen Zueignungsabsicht mangelt - wie es im amtsdeutsch heißt - sieht die Staatsanwaltschaft auch in Teilen der Aussage Kumlehns bestätigt. So habe er mitgeteilt, dass er den Beschuldigten beziehungsweise dessen Auto fotografiert habe. Das Motiv des Beschuldigten, die Kamera deshalb vorrübergehend an sich zu nehmen, wäre damit laut Staatsanwaltschaft untermauert. Ihm gegenüber soll der Beschuldigte vor Ort auch gesagt haben, dass er deshalb „ausgerastet“ sei, weil Kumlehn ihn fotografiert habe. "Er habe sogar angeboten, die zerrissene Tasche reparieren zu lassen. Weiter hat der Anzeigeerstatter auch ausgeführt, der Beschuldigte sei freiwillig zu ihm und den Polizeibeamten gekommen", erklärt Meyer. Die Aktenlage spreche dafür, dass der Beschuldigte die Tasche nicht rauben wollte, um wie ein gewöhnlicher "Räuber/Dieb" dauerhaft in Besitz der Kamera zu kommen.

Entscheidung wurde mehrfach bestätigt


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Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig sei durch die Generalstaatsanwaltschaft mehrfach bestätigt wurden. Symbolfoto: Archiv Foto: regionalHeute.de



Ob der Beschuldigte tatsächlich Praktikant der Polizei war und ob er gegebenenfalls den beruflichen Weg im Polizeidienst einschlagen wollte oder gar bereits eingeschlagen hat, ist der Staatsanwalschaft nicht bekannt. "Dazu gab es nach Aktenlage keine Ermittlungen. Auch diesbezüglich kann ich nur spekulieren, dass Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund der bereits ermittelten Sachlage keinen Anlass dafür sahen. Denn allein der Umstand, dass jemand später vielleicht Polizist werden möchte, kann ihm nicht automatisch als Indiz für eine Schutzbehauptung angelastet werden. Man könnte genauso gut zu Gunsten des Beschuldigten sagen, er hätte vor dem Eintreffen der Polizei gegebenenfalls unerkannt flüchten können, um seinen geplanten beruflichen Werdegang zu schützen. Stattdessen ist er freiwillig vor Ort geblieben und zu den Beamten gegangen. Sein Pkw ist zwar fotografiert worden, aber er konnte ja nicht sicher sein, ob er selbst auf dem Foto auch erkennbar ist", antwortet Meyer auf die Frage, ob Bestrebungen unternommen wurden diese Behauptung zu überprüfen, um gegebenenfalls ausschließen zu können, dass es sich bei dem Beschuldigten um Schutzbehauptungen handelt, um seinen möglicherweise späteren Berufsweg nicht zu gefährden.

Eine Sache, ist besonders schwer zu ertragen


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Jürgen Kumlehn sammelt alles, was mit seiner Heimatstadt Wolfenbüttel zu tun hat. Vor allem aber beschäftigt er sich mit der jüdischen Geschichte. Foto: Anke Donner



Die Entscheidung zur Einstellung des Strafverfahrens sei laut Meyer auf die Beschwerden Kumlehns hin mehrfach durch die Generalstaatsanwaltschaft bestätigt worden. Doch für Kumlehn ist das völlig unverständlich. "Jemand, der einen überfällt, kann doch nicht einfach so davonkommen", sagt er und geht in Einklang mit Bürgermeister Thomas Pink: "Ich zweifel an diesem Rechtsstaat hier!" Jürgen Kumlehn sieht sich selbst schon als Täter dargestellt und hinterfragt, ob nun jeder, der in der Annahme ist, dass er auf einem Foto zu sehen ist, anderen die Kamera entreißen darf. Jedoch besonders schwer zu ertragen ist es für den Erinnerer Kumlehn, der mit vollem Engagement über die Gräueltaten der NS-Zeit aufklärt und sich gegen Ausländerfeindlichkeit engagiert, dass der Täter offensichtlich einen Migrationshintergrund hat. "Warum muss sowas ausgerechnet mir passieren? Wissen Sie, wie schlimm das für mich ist?", sagt er voller Entsetzen, auch wenn dieser Vorfall nichts an seiner Einstellung und Arbeit ändern wird. "Es geht nicht darum wer der Mensch ist, sondern was er getan hat", unterstreicht er.

Landtagsabgeordneter Oesterhelweg steht an Kumlehns Seite



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Frank Oesterhelweg hält die Aussagen Kumlehns für glaubhaft. Foto: CDU

Der Wolfenbütteler CDU-Landtagsabgeordnete und Landtagsvizepräsident Frank Oesterhelweg steht unterdessen an Jürgen Kumlehns Seite. Auch er kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen und sagt im Gespräch mit regionalHeute.de: "Das kann man so nicht hinnehmen. Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn Leute kein Vertrauen mehr zum Rechtsstaat haben." Mit einem Brief will er sich jetzt an die niedersächsische Justizministerin und den niedersächsischen Innenminister wenden. Den Aussagen Kumlehns glaubt er. "Ich schätze ihn als absolut glaubwürdig ein. Ich habe keine Zweifel, dass das stimmt", sagt Oesterhelweg. Er hat "das ungute Gefühl", dass Strafverfahren bei Kleinkriminalität schnell eingestellt werden. Eine unterbesetzte Polizei und eine "total überlastete" Staatsanwaltschaft, der es an qualifiziertem Personal fehle, sieht Oesterhelweg hier als Grund. "Da muss sich was tun!", so der Landtagsabgeordnete.

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