„Eiszauber“ in warmen Wintern: Wieviel Energie ist nötig?

Die Grünen wollen die Veranstaltung kritisch hinterfragen. Die Stadt ist aber offenbar nicht der richtige Ansprechpartner.

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Seit Jahren findet jedes Jahr auf dem Kohlmarkt der "Eiszauber" statt. Doch je wärmer der Winter, desto mehr Energie wird benötigt, vermuten die Grünen. Symbolbild
Seit Jahren findet jedes Jahr auf dem Kohlmarkt der "Eiszauber" statt. Doch je wärmer der Winter, desto mehr Energie wird benötigt, vermuten die Grünen. Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Seit vielen Jahren findet auf dem Kohlmarkt im Winter der sogenannte „Eiszauber“ statt. In der Regel wird dann dort von Ende November bis Anfang Januar eine Eisbahn betrieben und entsprechend gekühlt. Angesichts der seit Jahren steigender Temperaturen im Winter, müsse der Betrieb einer künstlichen Eisbahn aufgrund der großen Menge an Energie, die dafür benötigt werde, kritisch hinterfragt werden, befindet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Innenstadt. Im Rahmen der Sitzung am 23. Juni liegt nun die Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion vor. Demnach ist die Stadt Braunschweig hier aber der falsche Ansprechpartner.


Die mittlere Temperatur im vergangenen Dezember habe bei plus fünf Grad Celsius gelegen, die gemessene Höchsttemperatur am 17. Dezember habe sogar sogar 15,3 Grad betragen, erinnert Fraktionsvorsitzender Helge Böttcher. Vor diesem Hintergrund wolle man wissen, wieviel Energie in einer Saison für die Kühlung der Eisfläche benötigt werde, ob diese mit Ökostrom betrieben werde und welche energiesparsamen Alternativen die Verwaltung, auch in Absprache mit dem Betreiber, für umsetzbar halte.

Energieverbrauch ist für die Genehmigung nicht relevant


Doch offenbar ist die Stadt hier nur bedingt zuständig. "Der Verwaltung ist der Energieverbrauch für die Kühlung der Eisfläche nicht bekannt. Dies hat keinen Bezug zur straßenrechtlichen Nutzung und ist daher für die Genehmigung nicht relevant", heißt es in der offiziellen Stellungnahme. Auch welche Art von Strom für die Kühlung der Eisfläche genutzt werde sei der Verwaltung nicht bekannt. Auch die Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen seien begrenzt. Zwar dürfe eine Sondernutzungserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, diese müssten allerdings in einem sachlichen Verhältnis zur Sondernutzung stehen. Dies wären Auswirkungen auf die Nutzung der Straße und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber keine Vorgaben zum Energieverbrauch. Die Verwaltung wolle aber den Hinweis an den Organisator weitergeben.

Auch bei der Findung von Alternativen fühlt sich die Stadtverwaltung nicht zuständig. Von Veranstaltern beantragte Alternativen und ihre Durchführbarkeit würden im Rahmen des allgemeinen Genehmigungsverfahrens geprüft und beurteilt, heißt es abschließend.


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