Emine-Prozess: Er schoss der Mutter seiner Kinder in den Kopf

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Auf der Anklagebank. Prozessfotos: Rudolf Karliczek; Video: regionalHeute.de
Auf der Anklagebank. Prozessfotos: Rudolf Karliczek; Video: regionalHeute.de

Braunschweig. Weil er seine Frau vor den Augen der gemeinsamen Kinder erschoss, muss sich ein 38-jähriger Angeklagter am heutigen Montagvormittag vor dem Landgericht in Braunschweig wegen Mordes verantworten.


Dem 38-jährigen Angeklagten, der sich zurzeit in Untersuchungshaft befindet, wird Mord, gefährliche Körperverletzung und in drei Fällen ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Er soll am 28. Mai unmittelbar nach der Verhandlung über das Sorgerecht seiner Kinder vor dem Amtsgericht-Tecklenburg seine von ihm getrennt lebende Lebensgefährtin "Emine" erschossen haben, nachdem er den Sorgerechtsstreit verloren hatte. Bereits direkt nach der Verhandlung soll er zu dem späteren Opfer gesagt haben, dass sie das alles bereuen werde. Dann soll er sich das Autokennzeichen seiner ehemaligen Lebensgefährtin notiert und nach Hause nach Osnabrück gefahren seien. Dort angekommen soll er dann ein Auto gemietet haben, um damit nach Salzgitter zu seiner Ex-Freundin zu fahren.

 Der Prozess beginnt.
Der Prozess beginnt. Foto:


„Ich bring euch alle um“


 Der Frau wurde auf der Straße in den Kopf geschossen.
Der Frau wurde auf der Straße in den Kopf geschossen. Foto: Werner Heise



Der Angeklagte soll laut Landgericht eine Schusswaffe – einen Trommelrevolver nebst Patronen – eingesteckt haben, um damit seine Ex-Partnerin zu töten. Gegen 19 Uhr sei der Angeklagte dann in Salzgitter eingetroffen. Vor dem Haus hätten sich neben der früheren Lebensgefährtin und ihren Kindern weitere Verwandte, unter anderem auch die Schwester und der Großvater der Lebensgefährtin aufgehalten. Mit dem Revolver in der Hand sei der Angeklagte in Richtung der Anwesenden mit den Worten „Das wolltest du so! Ich bringe euch alle um!“ gegangen sein. Daraufhin habe die Schwester sich schützend vor die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten gestellt. Bei dem Versuch der Schwester, dem Angeklagten die Waffe zu entreißen, habe der Angeklagte die Schwester in die linke Hüfte geschossen um sich zu befreien. Infolge des Durchschusses habe die Schwester im Bereich der linken Hüfte einen offenen Schussbruch am oberen Rand des Beckens erlitten.

In die Stirn geschossen


Nach dem Aufrichten habe der Angeklagte dann mit dem Revolver seine ehemalige Lebensgefährtin aus kurzer Entfernung in die rechte hohe Stirn geschossen. Das Geschoss habe den Schädel der ehemaligen Lebensgefährtin getroffen. Aufgrund der Schussverletzung verstarb die Frau noch am Tatort. Außerdem habe der Angeklagte einen Schuss auf den Großvater der ehemaligen Lebensgefährtin abgegeben. Das Geschoss habe den Kopf des Großvaters nur knapp verfehlt.

Für den Prozess sind nach heute insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt: Am 4., 6. und 20. Dezember, am 4., 14., 18., 24., 29. und 30. Januar 2019 jeweils 10 Uhr.

Die Polizei im Interview, kurz nach der Tat:

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