Entlastung für Watenbüttel? Warten auf die Ortsumgehung

Geplant ist eine Anbindung der Ernst-Böhme-Straße an die A 392. Doch seit 2016 hat sich nichts getan.

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In Watenbüttel kommt es in den Stoßzeiten immer wieder zu Staus. Symbolbild
In Watenbüttel kommt es in den Stoßzeiten immer wieder zu Staus. Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Schon seit Jahrzehnten wird über eine Ortsumgehung für Watenbüttel diskutiert, um den Stadtteil vom Verkehr zu entlasten. Bereits seit 2016 steht das Projekt mit der Einstufung "Vordringlicher Bedarf" im Bundesverkehrswegeplan. Doch aktuell gibt es noch keine konkreten Pläne für eine Umsetzung. Das geht aus einer Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten der Grünen aus unserer Region, Julia Hamburg und Imke Byl, hervor.


Ursprünglich war in den 1970er Jahren angedacht, dass die A 392 als Nordtangente den Verkehr zur A 2 führt. Dann entschied man sich allerdings dafür, stattdessen die Stadtautobahn A 391 zu verlängern und am Kreuz Braunschweig-Nord mit der A 2 zu verbinden. Das hat nun zur Folge, dass es ein hohes Verkehrsaufkommen zwischen der A 2, Watenbüttel und dem Autobahnkreuz Ölper gibt.

Ernst-Böhme-Straße als Verlängerung der B 214


Bereits Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre seien von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verschiedene Varianten einer Ortsumfahrt Watenbüttel untersucht, allerdings auch wieder verworfen worden. Im Jahr 2010 wurde die nun weiter verfolgte Variante ins Gespräch gebracht, die A 392 an die städtische Ernst-Böhme-Straße anzuschließen. Diese würde dann offiziell als Verlängerung der B 214 gelten. Der Verkehr soll über Veltenhof und die Hansestraße auf die A 2 geleitet werden. Die neue Straße würde durch das Naturschutzgebiet Okeraue führen.


Mit der Ortsumgehung Watenbüttel im Zuge der B 214 werde das Ziel verfolgt, die heute hochbelastete Ortsdurchfahrt Watenbüttel vom weiträumigen Verkehr zu entlasten, heißt es in der Antwort der Landesregierung. Sie sei daher ein für die Verkehrsentwicklung des Raumes Braunschweig bedeutendes Projekt. Dem habe der Bund Rechnung getragen und aufgrund der Ermittlung eines hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses das Vorhaben im Bedarfsplan 2016 in den Vordringlichen Bedarf eingestuft.

Entwurfsplanung frühestens 2021


Konkrete Maßnahmen sind derzeit aber nicht vorgesehen. Eine Planung wäre zwar grundsätzlich möglich, es könnten aber nicht alle Projekte des Vordringlichen Bedarfes sofort und gleichzeitig geplant werden, betont die Landesregierung. Nach heutiger Einschätzung könne mit der konkreten Entwurfsplanung frühestens in 2021 begonnen werden.


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