Erleichterung für Vereine: Digitale Versammlungen sollen möglich werden

Die Bundesregierung hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.

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Symbolfoto | Foto: Alexander Panknin

Berlin. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Vereinen digitale Mitgliederversammlungen ermöglichen soll. Darüber informieren die SPD-Bundestagsabgeordneten Dunja Kreiser und Hubertus Heil jeweils in Pressemeldungen.


Die neue Regelung sieht vor, dass das einberufende Gremium ohne Satzungsänderungen die Versammlung in hybrider Form organisieren kann. Zusätzlich könne auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung sei auch hier nicht erforderlich. "Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken“, sind sich Dunja Kreiser und Hubertus Heil sicher.

Dauerhafte Regelung gefunden


Das Vereinswesen spiele eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen und besonders bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Region. Das gesetzliche Leitbild sehe die Versammlung in Präsenz vor. "Während der Corona-Pandemie haben wir mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir eine dauerhafte Regelung gefunden“, geben der Peiner Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil und die Wolfenbüttelerin Dunja Kreiser bekannt.

Corona-Sonderregelung war ausgelaufen


Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie waren Mitgliederversammlungen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten plan- und durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. Trotz des Auslaufens und der stetigen Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde die Frage nach einer Folgeregelung für digitale Mitgliederversammlungen drängend. Jetzt hat die Ampelkoalition eine solche Regelung verabschiedet.


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