Kinderpornografie, schwere Gewalt und Drogenhandel: Die Prozesse im August

Im August verhandeln die Landgerichte Braunschweig und Hildesheim erneut eine Vielzahl schwerer Strafverfahren aus der Region.

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Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte oder schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden der Täter habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im August geführt werden.



Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?

Die Landgerichte


Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.

Wie kommt es zum Prozess?


In Deutschland wird ein Strafprozess nur eröffnet, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht – also wenn genügend Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Zunächst führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie arbeitet dabei mit der Polizei zusammen. Wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärtet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Wird die Anklage erhoben, prüft das zuständige Gericht – zum Beispiel das Landgericht – ob die Voraussetzungen für einen Prozess vorliegen. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur dann, wenn es die Anklage für ausreichend begründet hält. Erst mit dieser Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zu einem Gerichtsprozess. Dort werden die Beweise erneut geprüft, Zeugen und Gutachter angehört und schließlich ein Urteil gefällt.

Die Landgerichte der Region


Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeinde Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Für alle Angeklagten gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung.

Prozesse am Landgericht Braunschweig


Verschaffen und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Beginn: Dienstag, 4. August 2026
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 5. August, Montag, 10. August 2026
Tatort: Salzgitter
Tatzeit: 24. Oktober 2025

Zur Last gelegte Tat:
Dem 44-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, trotz eines bestehenden Kontaktverbots zu Kindern und Jugendlichen erneut Kontakt zu diesen aufgenommen zu haben.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sollen 287 kinderpornographische Dateien festgestellt worden sein. Bei 286 Dateien habe es sich um KI-generierte Videos gehandelt, ein Video habe einen realen Sachverhalt dargestellt. Die KI-generierten Inhalte soll der Angeklagte selbst erstellt haben. Hierzu soll er die künstliche Intelligenz unter anderem mit Bildern von Kindern gespeist haben, zu denen er im realen Leben Kontakt gehabt habe. Außerdem soll er Fotos von Kindern verwendet haben, die an seinem Wohnhaus vorbeigegangen seien.

Aufgrund der psychischen Situation des Angeklagten könnte eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder eine entsprechende Vorbehaltsanordnung in Betracht kommen.

Vergewaltigung in Seniorenheim
Beginn: Dienstag, 11. August 2026
Fortsetzungstermine: Montag, 17. August, Montag, 24. August 2026
Tatort: Osloß
Tatzeit: 23. Oktober 2025

Zur Last gelegte Tat:
Dem 37-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird Vergewaltigung sowie sexueller Missbrauch von Hilfsbedürftigen in Einrichtungen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt als Pflegekraft in einem Seniorenheim gearbeitet und unter anderem die Betreuung einer an Demenz erkrankten Bewohnerin übernommen haben. Laut Anklage soll er die Tür zum Einzelzimmer der Frau abgeschlossen und dort sexuelle Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen haben.

Erst als eine Arbeitskollegin versucht habe, die verschlossene Zimmertür zu öffnen, soll der Angeklagte von weiteren Tathandlungen abgesehen haben. Die Kollegin habe dabei beobachten können, wie er seinen Gürtel wieder geschlossen habe.

Messerangriff nach Verkehrsstreit
Beginn: Dienstag, 11. August 2026
Fortsetzungstermine: Freitag, 14. August, Donnerstag, 20. August, Dienstag, 1. September 2026
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 19. März 2026

Zur Last gelegte Tat:
Dem 33-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit mit einem Sportwagen gefahren sein, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Im fließenden Verkehr soll es zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer gekommen sein. Der Angeklagte habe diesen überholt und bis zum Stillstand ausgebremst.

Nach einem kurzen Wortwechsel seien beide Beteiligte ausgestiegen. Der Angeklagte soll daraufhin den Zeugen unvermittelt mit einem Schälmesser angegriffen und mehrfach gezielt in Richtung Hals-, Nacken- und Kopfbereich sowie die Schultern gestochen haben. Dabei habe er den Tod des Zeugen billigend in Kauf genommen. Ein hinzueilender Zeuge habe weitere Messerstiche verhindert und den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Sexueller Missbrauch von Kindern
Beginn: Mittwoch, 12. August 2026
Fortsetzungstermine: Montag, 17. August, Mittwoch, 19. August, Freitag, 21. August, Freitag, 4. September 2026
Tatort: Salzgitter
Tatzeitraum: 17. Juni 2005 bis 17. Juni 2008

Zur Last gelegte Tat:
Dem 57-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in vier Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben, zu dem er in einer familiären Beziehung gestanden haben soll.

Vergewaltigung und heimliche Bildaufnahme
Beginn: Montag, 17. August 2026
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 20. August 2026
Tatort: Wolfenbüttel
Tatzeit: Juli 2025

Zur Last gelegte Tat:
Dem 27-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird Vergewaltigung sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll an einem nicht näher bestimmbaren Tag im Juli 2025 sexuelle Handlungen an dem Zeugen vorgenommen haben. Obwohl dieser spätestens währenddessen seinen entgegenstehenden Willen geäußert habe, soll der Angeklagte die Handlung fortgesetzt haben. Zudem soll er die Tat heimlich mit einem Video aufgezeichnet haben.

Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
Beginn: Dienstag, 18. August 2026
Fortsetzungstermine: Dienstag, 1. September, Donnerstag, 3. September 2026
Tatort: Wolfsburg und andere Orte
Tatzeitraum: 26. Oktober 2024 bis 29. Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:
Dem 43-jährigen Angeklagten werden insgesamt 13 Taten im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Die Taten sollen jeweils im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen worden sein.

Der Angeklagte soll auf ein Kind eingewirkt haben, um dieses zur Herstellung kinderpornographischer Inhalte zu bewegen. Außerdem soll er pornographische Inhalte versendet haben, um sich dadurch jugendpornographische Inhalte zu verschaffen. In weiteren Fällen soll er durch pornographische Inhalte oder entsprechende Gespräche auf Kinder eingewirkt haben.

Bei einer Durchsuchung am 29. Januar 2025 sollen insgesamt 534 Bilder und drei Videos von Kindern in sexuellen Posen sichergestellt worden sein. 58 dieser Dateien sowie die drei Videos soll der Angeklagte aus Chats mit Kindern erhalten haben, in denen er sich als Mädchen ausgegeben habe. Weitere 476 Bilder soll er aus dem Internet heruntergeladen und teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet haben.

Auch eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus könnte in Betracht kommen.

Betrug mit Corona-Testzentrum
Beginn: Donnerstag, 20. August 2026
Fortsetzungstermine: Dienstag, 25. August, Montag, 7. September, Freitag, 11. September 2026
Tatort: Braunschweig
Tatzeitraum: Februar 2022 bis Ende August 2022

Zur Last gelegte Tat:
Dem 24-jährigen Angeklagten wird Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen.

Er soll als Betreiber eines Corona-Testzentrums zahlreiche Tests abgerechnet haben, die tatsächlich nicht durchgeführt worden seien. Zudem soll er wahrheitswidrig angegeben haben, über die erforderlichen Kooperationsverträge mit medizinischem Personal zu verfügen.

Der Angeklagte habe angegeben, insgesamt 30.528 Tests durchgeführt zu haben. Tatsächlich sollen lediglich 911 Tests erfolgt sein. Dadurch seien nach Angaben der Staatsanwaltschaft 29.617 Tests zu Unrecht abgerechnet worden. Der dadurch entstandene Schaden soll 180.625,79 Euro betragen. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einziehung dieses Betrages.

Bewaffneter Drogenhandel mit Amphetamin
Beginn: Montag, 31. August 2026
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 2. September, Montag, 7. September 2026
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 16. März 2026

Zur Last gelegte Tat:
Dem 45-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll bis zur Sicherstellung durch die Polizei in seiner Wohnung sowie in einem von ihm gepachteten Kleingarten rund 1,2 Kilogramm Amphetamin aufbewahrt haben, um dieses überwiegend weiterzuverkaufen.

In unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel sollen sich eine Machete in der Wohnung sowie ein Springmesser und eine weitere Machete in der Gartenhütte befunden haben. Außerdem soll der Angeklagte dort ein ungeladenes Luftgewehr gelagert haben.

Bei der Durchsuchung seien zudem typische Betäubungsmittelutensilien sowie 600 Euro Bargeld gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung des Geldes beantragt.

Landgericht Hildesheim


Versuchter Mord, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beginn: Seit 19. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 10. Juli, 20. Juli, 11. August, 19. August, 20. August, 8., 10., 16., 21., 23. September, 1., 7. und 26. Oktober 2026, jeweils 09:00 Uhr
Tatort: Hohenhameln
Tatzeit: 28. September 2025

Zur Last gelegte Tat:
Dem 30-jährigen Angeklagten wird versuchter Mord, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

Der Angeklagte soll am Tattag mit einem hochmotorisierten SUV die Soßmarer Straße in Hohenhameln befahren haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Trotz der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h soll er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h und höchstens 115 km/h unterwegs gewesen sein.

Währenddessen habe der neunjährige Geschädigte versucht, mit seinem Fahrrad die Soßmarer Straße zu überqueren. Das vom Angeklagten geführte Fahrzeug habe das Kind mit der linken Fahrzeugfront erfasst, sodass dieses mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und regungslos auf dem Grünstreifen zum Liegen gekommen sei.

Der Angeklagte, der den Unfall aufgrund des lauten Aufpralls wahrgenommen habe, soll sein Fahrzeug anschließend weiter beschleunigt und den Unfallort mit einer Geschwindigkeit von bis zu 145 km/h verlassen haben, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Zudem soll er etwa eine Minute später sein Mobiltelefon ausgeschaltet haben, um seine Identifizierung als Fahrzeugführer möglichst zu verhindern.

Der Angeklagte soll ein Versterben des Kindes für möglich gehalten und dennoch billigend in Kauf genommen haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung zu entgehen. Das Kind überlebte den Unfall mit schweren Verletzungen.

Bandenmäßiger Betrug
Beginn: Mittwoch, 26. August 2026, 09:00 Uhr
Fortsetzungstermine: 7., 16., 18., 23. und 28. September 2026, jeweils 09:00 Uhr
Tatorte: Hildesheim, Goslar und Laatzen
Tatzeitraum: Dezember 2025 bis Februar 2026

Zur Last gelegte Tat:
Den beiden Angeklagten im Alter von 31 und 34 Jahren werden insgesamt sechs Straftaten zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen sich spätestens im Dezember 2025 einer Gruppierung angeschlossen haben, die Betrugstaten nach dem Vorgehen der sogenannten „Falschen Polizisten“ begangen habe. Bei dieser Masche werden insbesondere ältere Menschen durch erfundene Geschichten dazu gebracht, Geld und Wertgegenstände an vermeintliche Polizeibeamte zu übergeben.

Nach den Ermittlungen soll die Gruppierung arbeitsteilig organisiert gewesen sein. Die sogenannten „Keiler“ hätten die Opfer telefonisch kontaktiert, die Verbindung während der gesamten Tat aufrechterhalten und die Betroffenen durch die vorgetragene Legende zum Herausgeben ihrer Wertsachen bewegt. Ein weiterer Beteiligter, der sogenannte „Logistiker“, habe die Abläufe koordiniert und dafür gesorgt, dass ein Abholer zum vereinbarten Zeitpunkt am Tatort erschien. Dieser habe die Wertgegenstände schließlich von den Geschädigten entgegengenommen.

Die Angeklagten sollen laut Anklage als sogenannte „Abholer“ eingesetzt worden sein. Sie sollen auf Anweisung weiterer Mittäter verschiedene Anschriften angefahren haben, um dort die Beute entgegenzunehmen und nach Abzug einer Provision ins Ausland weiterzuleiten.

Dem 31-jährigen Angeklagten soll dabei insbesondere die Aufgabe des Fahrers und Wachpostens zugekommen sein. Der 34-jährige Angeklagte soll hingegen als vermeintlicher Polizeibeamter aufgetreten sein und die Wertgegenstände unmittelbar von den Geschädigten entgegengenommen haben. Beide Angeklagte sollen zudem mit den Hintermännern über die zeitliche Durchführung der Taten sowie die Aufteilung der Beute kommuniziert haben.

Durch die Tatbegehung sollen sich die Angeklagten, wie von Beginn an beabsichtigt, eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von erheblichem Umfang verschafft haben.

Insgesamt sollen die Angeklagten durch die sechs Taten einen Betrag von 205.000 Euro erlangt haben. Von einer 84-jährigen Seniorin aus Hildesheim sollen sie 175.000 Euro erbeutet haben. Hierzu soll es über einen Zeitraum von einer Woche zu insgesamt vier Kontaktaufnahmen und entsprechenden Übergaben von Teilbeträgen gekommen sein.

Einem 89-jährigen Senior aus Goslar sollen die Angeklagten außerdem einen Bargeldbetrag zwischen 30.000 Euro und 40.000 Euro abgenommen haben. Von einer weiteren 84-jährigen Seniorin aus Laatzen sollen sie im Februar 2026 einen Betrag in Höhe von 55.000 Euro erlangt haben. Diese Tat sei jedoch bereits von der Polizei observiert worden, sodass die Tatbeute anschließend an die Geschädigte zurückgegeben werden konnte.

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