EU-Gericht kippt Milliardengeldbuße für Google

Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe für Google in Milliardenhöhe hat der US-Konzern vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Erfolg erzielt. Man bestätige zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission in dem Verfahren, erkläre jedoch die Entscheidung für nichtig, mit der die Brüsseler Behörde eine Geldbuße in Höhe von fast 1,5 Milliarden Euro verhängt hatte, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.

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Google-Logo (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Luxemburg. Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe für Google in Milliardenhöhe hat der US-Konzern vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Erfolg erzielt.


Man bestätige zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission in dem Verfahren, erkläre jedoch die Entscheidung für nichtig, mit der die Brüsseler Behörde eine Geldbuße in Höhe von fast 1,5 Milliarden Euro verhängt hatte, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit. Demnach seien bei der Beurteilung der Dauer der als missbräuchlich angesehenen Vertragsklauseln nicht "alle relevanten Umstände" berücksichtigt worden.

Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die drei von ihr festgestellten Klauseln jeweils einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellten und zusammen einen einheitlichen und fortgesetzten Verstoß gegen Artikel 102 AEUV bildeten, so das Gericht zur Begründung. Die Entscheidung der Kommission sei daher in vollem Umfang für nichtig erklärt worden.

Im Kern ging es in dem Verfahren um den Vorwurf der EU-Kommission, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, indem durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Websites Dritter verhindert worden sei, dass Wettbewerber Werbeanzeigen auf diesen Websites platzieren konnten. Im März 2019 hatte die Kommission festgestellt, dass Google von Januar 2006 bis September 2016 drei getrennte Zuwiderhandlungen begangen habe, die zusammen eine einzige fortdauernde Zuwiderhandlung darstellten. Die daraus folgende Geldbuße wurde jetzt vom EU-Gericht gekippt (T-334/19).


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