Region. In Deutschland dürfen exotische und wilde Tiere nur mit einer Sondergenehmigung gehalten werden. Dies regelt die Gefahrtier-Verordnung. Damit soll der Schutz von Mensch und Tier sichergestellt werden. Trotz der Regelungen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Tiere ausbrechen oder falsch gehalten werden. Der Landtagsabgeordnete Dr. Marco Mohrmann (CDU) erkundigte sich deswegen bei der Landesregierung, welche Maßnahmen man zukünftig ergreifen wolle, um der Situation besser Herr zu werden.
In seiner Anfrage erwähnt Mohrmann auch einen Fall aus dem Landkreis Wolfenbüttel: Im Juni 2022 sei eine Frau aus Sehlde von einer ihrer 115 Schlangen gebissen worden. Dabei sei sie beinahe gestorben. Laut Staatsanwaltschaft habe sie durch die Haltung der Tiere allerdings nicht nur sich selbst, sondern auch unbeteiligte Dritte gefährdet.
Um solche Situationen zu vermeiden, gibt es die Gefahrtier-Verordnung. Sie verbietet die Haltung von Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpionen und anderen als gefährlich eingestuften Tieren, außer es wird dafür eine Genehmigung von Landkreis oder kreisfreier Stadt erteilt. Allerdings gibt es aktuell wenig Kontrollen.
Die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Bündnis 90/Die Grünen) hatte überdies schon mehrfach einen Sachkundenachweis gefordert. Ebenso würde Bundesminister Cem Özdemir gerne ein generelles "Exoten-Verbot" erwirken. Dafür sprach sich auch der Deutsche Tierschutzbund aus und begrüßte den Vorstoß.
Bislang wenig Kontrollen
Wie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilte, seien landesweit in den vergangenen zehn Jahren 72 Ausnahmegenehmigungen für das Halten von gefährlichen Tieren erteilt worden, zwölf für die nicht gewerbliche Haltung.
Ebenfalls in diesem Zeitraum seien 46 Kontrollen genehmigter Haltungen durchgeführt worden. 39 genehmigungspflichtige Haltungen seien aufgefallen, für die es keine Genehmigung gab. Letzteres sei in der Regel anlässlich anderer Kontrollanlässe (beispielsweise Tierschutzkontrolle, Polizeieinsatz) erfolgt. Wie viele Tiere tatsächlich gehalten werden, dass sei der Landesregierung nicht bekannt.
Es seien drei Geldbußen verhängt worden. In zwei der Verfahren wurden durchschnittlich 75 Euro, in einem 450 Euro Geldbuße verhängt. Ein weiteres Verfahren sei noch anhängig.
Das soll sich nun ändern
Landtagsabgeordneter Mohrmann wollte wissen, ob angesichts steigender Anzahl ungenehmigter Haltungen sowie eines nach Aussagen des Internationalen Tierschutz-Fonds "sehr bedeutenden und sich weitgehend unreguliert vollziehenden Online-Handels" ein Sachkundenachweis wesentlich zur Problemlösung beitragen würde.
Dies bejaht die Landesregierung: "Die Einführung eines Sachkundenachweises für Halterinnen und Halter von Tieren bestimmter Arten in der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung wird als ein wichtiger Bestandteil angesehen zur Gefahrenvorbeugung und -abwehr."
Die Landesregierung wolle sich zudem zeitnah, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, für die stärkere Kontrolle von Tierhandel und Tierbörsen einsetzen. Insbesondere private Haltungen von "exotischen" Wildtieren sollen stärker kontrolliert werden. Die zentrale Erfassung geschützter Wildtiere soll erweitert werden. Darüber hinaus sei beabsichtigt, in eine neue Gefahrtierverordnung im Sinne einer effektiven behördlichen Ausführung der Rechtsvorgaben eine Datenübermittlungspflicht aufzunehmen, damit die zuständige Behörden darüber informiert sind, welche gefährlichen Tiere in ihrem Gebiet gehalten werden.
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