Fahndung: Warum Täter-Bilder erst nach Monaten veröffentlicht werden

Nicht selten geschieht es, dass Fotos aus Überwachungskameras erst nach mehreren Monaten veröffentlicht werden. Und das hat auch einen bestimmten Grund.

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Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Anfang der Woche ging die Braunschweiger Polizei mit einem Foto aus einer Überwachungskamera an die Öffentlichkeit. Gesucht wurde nach einer Frau, die bereits im Dezember mit einer geklauten EC-Karte das Konto ihres Opfers abräumte. Doch warum wartet man monatelang mit derartigen Veröffentlichungen?



Schon im Dezember wurde einer Senioren beim Einkaufen in einem Supermarkt in der Timmerlahstraße die Geldbörse samt EC-Karte gestohlen. Kurz darauf musste die 82-Jährige feststellen, dass man von ihrem Konto knapp 1.000 Euro abgehoben hatte. Nun, beinahe ein halbes Jahr später, veröffentlichte die Polizei Aufnahmen aus einer Überwachungskamera, um der Diebin auf die Spur zu kommen. Die lange Zeit zwischen Tat und Veröffentlichung der Bilder warf bei den regionalHeute.de-Lesern die Frage auf, weshalb man so lange wartet.

Gericht muss Veröffentlichung genehmigen


Die Antwort hat Dirk Oppermann, Sprecher der Polizeiinspektion Braunschweig. Die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial, auf denen Täter zu erkennen sind, seien immer das letzte Mittel. Erst wenn vorherige Ermittlungen ergebnislos geblieben sind, werden solche Aufnahmen für die Veröffentlichung freigeben, erklärt er. Dabei könne die Polizeibehörde nicht eigenständig entscheiden, dass Fotos veröffentlicht werden. "Erst wenn wir keinen anderen Ansatz mehr haben, können wir bei Gericht beantragen, dass wir eine Öffentlichkeitsfahndung durchführen wollen. Das muss aber immer richterlich bestätigt werden. Wenn das dann genehmigt ist, tun wir das dann auch", so Oppermann.

Die Gefahr, dass dabei wichtige Hinweise verloren gehen oder die gesuchte Person längst über alle Berge ist, sehe man nicht zwangsläufig nach so langer Zeit. "Es hat ja keinen zeitlichen Einfluss. In erster Linie geht es uns darum, herauszufinden, ob jemand die gesuchte Person erkennt. Es geht dabei nicht konkret um Erinnerungen zu dem Vorfall", macht Oppermann deutlich. Zeit sei in diesem Fall irrelevant, da sich ein Täter auch schon nach wenigen Stunden oder Tagen vom Ort des Geschehens entfernt haben könnte.

Daten gesichert


In dem genannten Fall, aber auch in allen anderen Fällen, werden Aufnahmen aus Überwachungskameras immer gesichert, sobald die Polizei von deren Existenz erfährt. Sie dienen dann in erster Linie als Beweismittel und können im Falle eines Verfahrens vor Gericht verwendet werden.

Veröffentlichung zeigt Wirkung


Im Fall der EC-Kartendiebin von Braunschweig zeige der Fahndungsaufruf bereits Wirkung. Bei der Polizei seien erste Hinweise eingegangen, berichtet Dirk Oppermann. "Diesen Hinweisen gehen wir jetzt nach und schauen, wie hilfreich die sind. Das kann aber auch noch eine Weile dauern", sagt der Polizeisprecher. Man dürfe sich so etwas nicht zu einfach vorstellen. "Es ist nicht so, dass da ein Anruf kommt und wir dann gleich wissen, ja der ist es. Es muss immer erst einmal alles überprüft werden."


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