Fall Karsten Manczak: Kommt der mutmaßliche Mörder davon?

Die Anklage stützt sich rein auf Indizien. Die Staatsanwaltschaft hält eine Verurteilung für sehr wahrscheinlich. Doch was, wenn nicht?

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Symbolfoto | Foto: Thorsten Raedlein

Region. Am Dienstag gab die Braunschweiger Staatsanwaltschaft bekannt, dass man im Fall Karsten Manczak Anklage wegen Mordes gegen den in U-Haft sitzenden Verdächtigen erhoben hat. Wann der Prozess beginnt, könne man noch nicht genau sagen, sagt Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Möglicherweise aber im November. Nach aktuellem Stand wird es dann aber ein Prozess sein, der sich einzig auf Indizien stützt. Doch wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung und was passiert bei einem Freispruch? Kommt der mutmaßliche Mörder sogar davon?


"Gegen den Angeschuldigten besteht ein dringender Tatverdacht, das heißt, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist aus unserer Sicht sehr hoch", sagt Staatsanwalt Christian Wolters auf Nachfrage von regionalHeute.de. Doch was passiert, wenn die Beweise eben doch nicht reichen und der Verdächtige mit einem Freispruch davon kommt? Eine erneute Mordanklage ist dann nur bedingt möglich. Denn laut Artikel 50 des europäischen Strafrechts gilt: "Ne bis in idem", was soviel bedeutet wie, niemand kann zweimal in derselben Sache angeklagt werden. Genau heißt es in Artikel 50: "Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden."


Der Verdächtige im Fall Karsten Manczak sitzt in Untersuchungshaft und schweigt, von Karsten Manczak fehlt seit dem 13. April jede Spur. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der 51-Jährige nicht mehr am Leben ist und Opfer eines Mordes geworden ist und hat somit Anklage erhoben. Wenn die sterblichen Überreste von Karsten Manczak bis zum Prozessbeginn nicht auftauchen, gibt es einen Mordprozess ohne Leiche. Doch was geschieht, wenn die Beweise nicht ausreichen, der Angeklagte, ein enger Freund Manczaks, freigesprochen wird und die Leiche - möglicherweise mit neuen Spuren und Beweisen - auftaucht? Kann erneut Mordanklage erhoben werden?

Erneute Mordanklage so gut wie ausgeschlossen


"Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs könnte auch bei einem Auffinden der Leiche nach derzeitiger Rechtslage eine erneute Anklage des Angeschuldigten nicht erfolgen. Dies ginge nur, wenn der Angeschuldigte im Nachhinein ein Geständnis ablegen würde, ein Zeuge falsch ausgesagt hätte, eine gefälschte Urkunde bei der Beweisaufnahme eine Rolle gespielt hätte oder ein Richter mitgewirkt hätte, der in die Straftat verwickelt wäre", erklärt Wolters.

Eine erneute Mordanklage wäre also nicht so einfach möglich. Aber gibt es für die Staatsanwaltschaft andere Möglichkeiten, den Verdächtigen eines anderen Vergehens anzuklagen und so eine Verurteilung zu erwirken? Wenngleich dies möglicherweise auch ein milderes Urteil bedeuten würde?

"Im Falle einer Verurteilung ist es rein theoretisch möglich, dass das Gericht „nur“ einen Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge feststellt. Dies wäre der Fall, wenn das Gericht zwar davon ausginge, dass der Angeschuldigte das Opfer getötet hat, aber bei der Verursachung des Todes von einem gänzlich anderen Geschehen ausgeht, als dem der Anklage zugrunde liegenden", erörtert Wolters die Optionen.

Täter sitzt in U-Haft und schweigt


Derzeit befindet sich der Verdächtige seit dem 18. Mai in U-Haft. Zu den Vorwürfen äußert er sich nicht. Das heißt, der Verdächtige sitzt seit über drei Monaten ein. In der Regel ist die U-Haft auf sechs Monate begrenzt, so erklärte es einmal die JVA Braunschweig. Der Prozess könnte im November beginnen. Dann wären die sechs Monate U-Haft rum. Kann es also sein, dass der Beschuldigte noch kurz vor seinem Prozess auf freien Fuß kommt, oder wird die zeitliche Begrenzung der U-Haft mit der Anklageerhebung aufgehoben?

Wolters erklärt das Prozedere jedoch ein wenig anders. "Die Untersuchungshaft ist in Deutschland zeitlich nicht beschränkt, das heißt, grundsätzlich kann sich ein Beschuldigter auch mehrere Jahre in Untersuchungshaft befindet. Im NSU-Prozess war die Angeklagte Zschäpe beispielsweise zirka zehn Jahre in Untersuchungshaft. Allerdings muss mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft immer wieder die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen geprüft werden. Eine erst derartige Überprüfung von Amts wegen findet nach sechsmonatiger-Haft statt. Aus diesem Grund wird generell versucht, die Hauptverhandlung vor diesem Termin beginnen zu lassen", so Wolters abschließend.



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