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Mord ohne Leiche: Die Beweise müssen eindeutig sein

Im Fall des vermissten Karsten M. gibt es keine Leiche. Dennoch steht ein Mann unter Mordverdacht. Doch kann es eine Anklage und Verurteilung ohne Leiche geben?

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Video: DieVideomanufaktur.de / Martin Dziadek, Symbolfoto | Foto: Thorsten Raedlein / Video: DieVideomanufaktur.de / Martin Dziadek

Region. Aktuell wird nach einem 51-Jährigen aus Liebenburg gesucht. Die Polizei geht davon aus, dass Karsten M. nicht mehr am Leben ist - seine sterblichen Überreste wurden jedoch noch nicht gefunden. Am Dienstag wurde ein Mann aus Othfresen festgenommen, er steht unter Mordverdacht. Doch kann ein Mensch des Mordes angeklagt werden, wenn die Leiche fehlt?


Seit vier Wochen wird nun bereits nach Karsten M. gesucht. Die Polizei geht davon aus, dass der 51-Jährige Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist. Spuren an dessen Wohnhaus und in seinem Auto würden daraufhin deuten, dass Karsten M. nicht mehr am Leben ist. Seine Leiche wurde jedoch nicht gefunden und dennoch hat man Haftbefehl gegen einen Bundespolizisten aus Othfresen beantragt. Dieser steht nun unter Mordverdacht. Der Mann bestreitet, dass er etwas mit dem Verschwinden von Karsten M. zutun hat.

Doch würden die Beweise ausreichen, um Anklage zu erheben und am Ende sogar ein Urteil zu erwirken, sollten die sterblichen Überreste von Karsten M. nie wieder auftauchen? Gibt es den Mord ohne Leiche?

Keine Zweifel an der Schuld


Dazu erklärt Staatsanwalt Hans-Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass das sehr wohl möglich sei. Der Prozess würde dann rein auf Indizien basieren. "Für eine Verurteilung muss das Gericht ohne vernünftige Zweifel von der Schuld des Angeklagten ausgehen, was natürlich beinhaltet, dass das Gericht auch der Überzeugung sein muss, dass das Opfer tatsächlich tot ist. Am einfachsten kann man diese Überzeugung natürlich gewinnen, wenn es eine Leiche gibt. Aber auch ohne Leiche kann das Gericht natürlich vom Tod des Opfers überzeugt sein, wenn beispielsweise so viel Blut des Opfers gefunden worden ist, dass ein Überleben medizinisch nicht möglich ist oder wenn sie Körperteile oder Organe wie Gehirn, Herz, Lunge oder ähnliches finden sollten, die ein Überleben des Opfers ausschließen", sagt Wolters.


Wird ein Mensch von einem anderen Menschen getötet, unterscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht bei einer Anklage zwischen Mord und Totschlag. Maike Block-Cavallaro ist Richterin am Landgericht Braunschweig und erklärt den Unterschied. "Nur bei positivem Vorliegen von mindestens einem Mordmerkmal kann eine Mordanklage erhoben werden", sagt die Richterin und verweist auf das Strafgesetzbuch. Dort sind unter Paragraph 211 Absatz 2 die Mord-Merkmale wie folgt aufgeführt: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet".

Mord oder Totschlag?


Aber ist es dann nicht schwierig festzulegen, ob und welche Mordmerkmale erfüllt sind, wenn weder Leiche noch Geständnis vorhanden sind? Dazu erklärt Hans-Christian Wolters: "Ob es sich um einen Mord oder Totschlag handelt, hängt nicht davon ab, ob es eine Leiche gibt. Für einen Mord muss mindestens eines der in § 211 Strafgesetzbuch genannten Mordmerkmale vorliegen, wie zum Beispiel Heimtücke, niedrige Beweggründe oder auch Grausamkeit, Tötung in Verdeckungsabsicht und so weiter", sagt Wolters und fügt als Beispiel den Mordfall Gaucke aus Hannover an. Hier wurde 2007 ein Mann wegen Mordes an seiner Ex-Frau und dem gemeinsamen Kind zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Die beiden Leichen wurden nie gefunden und dennoch kam es zu einer Anklage und Verurteilung. "Aus der Region Braunschweig selbst ist mir kein ähnlich gelagerter Fall bekannt", erklärt der Staatsanwalt.

Sollte der Leichnam von Karsten M. nicht gefunden werden, könnte es auf eine Anklage wegen Mordes hinauslaufen, obwohl es keine Leiche gibt. "Ein Leichnam ist aber immer wichtig, um die Todesursache eindeutig feststellen zu können. Daraus lassen sich dann gegebenenfalls auch Schlüsse auf den Geschehensablauf ziehen. Deshalb wäre es für uns auch wichtig, den Leichnam des Vermissten noch zu finden", so Wolters.


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