Fall Maddie: Braunschweig gar nicht zuständig?

Der Verteidiger beanstandete das Verfahren. In Braunschweig könnte kein fairer Prozess stattfinden.

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Maddie wird noch immer gesucht.
Maddie wird noch immer gesucht. | Foto: Metropolitan Police Service; regionalHeute.de

Braunschweig. Bereits seit 2007 wird das britische Mädchen Madeleine McCann vermisst. Der Fall ging weltweit durch die Medien. International suchen die Behörden nach der damals 3-Jährigen, die aus einer Hotelanlage in Praia da Luz (Portugal) verschwunden ist. Des Mordes als dringend Tatverdächtiger gilt der Deutsche Christian B., da ihm auch andere Sexualstraftaten zur Last gelegt worden sind, die sich dort zugetragen haben. Er sitzt seit 2019 bereits wegen Vergewaltigung in Haft, ein weiteres Verfahren steht noch aus. Wegen einer angeblichen Wohnadresse hier vor Ort befasst sich die Braunschweiger Staatsanwaltschaft mit Christian B. - doch genau diese Zuständigkeit stellt nun der Verteidiger in Zweifel.



Auf Anfrage von regionlHeute.de erklärt der Kieler Verteidiger Friedrich Fülscher seinen Zweifel, denn die örtliche Zuständigkeit sei eine wichtige Prozessvoraussetzung: "Als Verteidiger habe ich insbesondere für ein faires Verfahren und die Einhaltung der strafprozessualen Vorschriften zu sorgen."

Seiner Meinung nach handelt es sich bei Braunschweig nicht um den richtigen Gerichtsstand, also dem richtigen Klageort. Dieser wird in der Regel durch den Wohnort des Angeklagten bestimmt. In Braunschweig hingegen habe sein Mandant nur eine Postadresse unterhalten. Sein letzter richtiger Wohnort sei in Sachsen-Anhalt gewesen, demnach müsste hier auch das Landgericht Magdeburg übernehmen. Sinnvoll wäre, so Fülscher, auch Frankfurt am Main als Austragungsort, da die Ergreifung von Christian B. am dortigen Flughafen stattgefunden hat. Dieser Gerichtsstand würde zumindest unstreitig bestehen. Aus diesem Grund habe der Verteidiger bereits schriftlich eine Beanstandung des Verfahrens eingereicht.

Wie geht es nun weiter?


Im jetzigen Verfahrensstadium müsse das Gericht von Amts wegen die eigene Zuständigkeit prüfen. Bis zur Eröffnungsentscheidung habe die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die Anklage zurückzunehmen und an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben. Geschehe dies nicht, würde das Verfahren zwar trotzdem eröffnet werden, es könnte dann aber eine Rüge ausgesprochen werden. Dies wäre insofern interessant, da ebendiese Rüge bei einer späteren Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dazu führen könnte, dass ein Urteil wieder aufgehoben werden müsste.

Steckt eine Strategie dahinter?


regionalHeute.de wollte wissen, was sich die Verteidigung von diesem Schritt erhofft. Doch der Verteidiger wiegelte ab, zwar sei mit dem Wechsel auch eine Neubewertung des Sachverhaltes durch die neuen Dezernenten verbunden, es ginge aber vor allem um einen fairen Prozess. "Tatsächlich soll in erster Linie ein Urteil auf prozessual ordnungsgemäßen Wege zu Stande kommen", so Fülscher.

Maddie wird noch immer gesucht


Die damals 3-jährige Madeleine "Maddie" McCann verschwand am 3. Mai 2007 aus einem Hotelzimmer in Praia da Luz, Portugal. Noch immer wird nach dem Mädchen gesucht. Auch in Deutschland läuft deswegen noch eine Öffentlichkeitsfahndung von Bundeskriminalamt (BKA) und der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, ist eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt. Hinweise nimmt das BKA unter der Rufnummer 0 611/55-18444 oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegen.


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