Fall Manczak: Das Urteil ist gefallen

Unter großem öffentlichen Interesse fiel am heutigen Dienstagnachmittag vor dem Landgericht Braunschweig der Urteilsspruch.

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Die Anklage blickt auf den Angeklagten mit seinen Verteidigern.
Die Anklage blickt auf den Angeklagten mit seinen Verteidigern. | Foto: Werner Heise

Braunschweig/Goslar. Am heutigen Dienstag ist das Urteil im sogenannten "Mord ohne Leiche"-Prozess ergangen. Dem Fall, in dem der Bundespolizist Martin G. seinen Freund, den Familienvater Karsten Manczak ermordet haben soll. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung kündigte umgehend an, in Revision zu gehen.



Auch wenn es nach nun mehr als einem Jahr noch immer keine Spur zum Vermissten oder dessen Leichnam gibt, sieht es das Landgericht Braunschweig aufgrund vorliegender Indizien als erwiesen an, dass Martin G. den Goslarer ermordet hat. Dass der Familienvater tot und nicht mehr am Leben ist, begründete der Vorsitzende Richter mit mehreren Indizien.

So habe man auf dem Grundstück Manczaks ebenso wie im aufgefundenen Auto eine große Menge Blut gefunden. Eine Blutspur führte mehrere Meter über das Grundstück. Doch die Menge an sich konnte auch aufgrund von Einsickerung ins Erdreich nicht genau bestimmt werden. Dies allein führe also nicht zur sicheren Todesannahme. Doch auch die Brille, auf die Manczak aufgrund einer starken Sehschwäche angewiesen war, wurde zerbrochen aufgefunden. Er ist ungeplant und überstürzt aufgebrochen, hat vieles einfach liegenlassen. So auch sein Portmonee. Große Geldbewegungen habe es weder vor noch nach dem Verschwinden gegeben. Auch wäre mit dem Verschwinden kein Geldzuwachs zu erwarten gewesen, eine Lebensversicherung gibt es nicht. Für das Gericht gab es kein erkennbares Motiv, dass der Familienvater einfach so verschwinden würde. Zeugenaussagen, nach denen er später noch gesehen worden sei, stuft man als nicht belastbar ein. Ebenso wertete die Kammer die Tatsache, dass Manczak herzkrank war und keinen Kontakt mehr zu seinem langjährigen Hausarzt aufnahm, als Indiz dafür, dass er tot ist. Er hätte möglicherweise längst neue Medikamente benötigt.

Dass sich der am 13. April 2021 Verschwundene ins Ausland abgesetzt haben könnte, hält das Gericht nicht für möglich. Manczak habe keine Fremdsprachenkenntnisse und zudem keinen Grund, um einfach so zu verschwinden. Vielmehr wollte er an diesem Morgen, dem Tag, an dem sein Sohn die Führerscheinprüfung ablag, so früh wie gewöhnlich zu seiner Arbeitsstätte nach Hannover aufbrechen, nur dass er zuvor ermordet wurde.

Mordumstände bleiben unklar


Doch wie und womit er ermordet wurde, bleibt unklar und reiht sich in eine Reihe von Fragen ein, auf die auch die Strafkammer keine Antwort hat. Es gibt kein Geständnis des Angeklagten, es gibt keine Augenzeugen, die den Mord gesehen oder tatsächlich gehört haben, es gibt keine DNA, die eindeutig der Tat zuzuordnen ist und am Ende gibt es eben auch keinen Auffindeort, keine Leiche. Es ist ein großes eintausendteiliges Puzzlestück, wie sich der Richter eines Vergleichs aus der Presse bediente, das an vielen Stellen zusammengesetzt passe. Und so sei es auch diese Gesamtheit an Indizien, die nach Ansicht des Gerichts zur Überführung des angeklagten Bundespolizisten als Mörder gereicht hätten.

Martin G. habe als einzig ermittelte Person ein Motiv gehabt. Er wollte Manczaks Familie, in der er bereits wie ein zweiter Vater für die Söhne war, für sich allein haben. Doch er habe realisiert, dass sich die Ehefrau - seine Geliebte, seine Affäre - nicht von ihrem Mann trennen würde. Der Vorsitzende Richter trug als weiteres Indiz vor, dass Martin G. durch seine enge Bindung zur Familie die Tagesabläufe kenne. An dem Tag habe er, anders als später den Söhnen gegenüber geäußert, dienstfrei und somit Zeit für die Tatausführung gehabt. Er sei in der Nähe gewesen, habe trotz einer 50 Prozentigen Schwerbehinderung aufgrund eines Hörsturzes die körperliche Eignung zur Tatausübung gehabt und habe kein Alibi. Auch eine Suche im Internet, die trotz des Einsatzes von Löschsoftware auf seinem Computer gefunden wurde, ist verdächtig. "Schock durch Armbrust" habe er gesucht. Im Zusammenhang mit der Kenntnis über Manczaks Herzerkrankung sei dies verdächtig. Bereits vor dem Verschwinden des Familienvaters fand man einen Armbrustpfeil auf dessen Grundstück. Ob dieser aus einer Armbrust, die der Angeklagte besessen haben soll, stammte, ist unklar.

Verdächtiges Verhalten


Es sei aber auch das Verhalten nach dem 13. April 2021 gewesen, das den Angeklagten verdächtig erscheinen lasse. Warum wollte er, der selbst Bundespolizist ist, sich dem Kontakt zu den Ermittlern entziehen. Warum half er als gelernter Polizist nach dem Bekanntwerden des Verschwindens nicht bei den Ermittlungen? Warum folgte er nicht der Vorladung zur Zeugenaussage und kam dem erst nach einer Anordnung und einem Polizeieinsatz nach? Hinzu kommen diverse weitere Fragen, etwa, warum er nicht freiwillig der DNA-Probenabgabe nachkam oder warum er einen Personalausweis unterschlug, um damit ein Prepaidhandy zu registrieren. Dass er während des Prozesses schwieg und auch keine Angaben dazu machte, was er mit eingekauften Baumaterialien vorhatte und wo diese heute sind, sei sein Recht und wurde vom Gericht nicht angelastet.

Die Begründung des Gerichts war umfangreich und nahm weit über eineinhalb Stunden in Anspruch. Aus Sicht der Strafkammer war es ein außergewöhnliches, schwieriges und langes Verfahren, das jetzt nach 20 Prozesstagen zu Ende ging. Indem es jedoch nicht gelang, der Familie Gewissheit zu geben, was mit Ehemann und Vater wirklich geschah und wo dessen Leiche liegt. Es war ein Verfahren, bei dem Fehler in der Ermittlungsarbeit zutage kamen. So zeigte sich der Vorsitzende Richter erleichtert darüber, dass es an einer Stelle der polizeilichen Vernehmung nicht zum Geständnis des Angeklagten gekommen war. Dieses hätte man, so die Mutmaßung, vermutlich nicht verwenden dürfen. Trotz gemachter Fehler hob er aber die Sisyphus-Arbeit hervor, die die Ermittler der Soko "Fortuna" geleistet hätten und dankte ihnen.

Lebenslange Gesamthaftstrafe


Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamthaftstrafe wegen Mordes verurteilt. Die besondere Schwere der Tat konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen, sodass jetzt der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen muss. Dies dürfte sich nach Ansicht der Verteidigung über mehrere Monate ziehen, sodass mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor einer anderen Kammer des Landgerichts nicht vor einem Jahr zu rechnen sei. Der Angeklagte bleibt in Haft.

"Wir sind sicherlich nicht glücklich über dieses Urteil", erklärte Strafverteidiger Martin Nitschmann nach der Urteilsverkündung vor Pressevertretern. "Es ist ja das Mordmerkmal niedere Beweggründe angenommen worden, die Frage ist, ob die tatsächlich erfüllt sind", ergänzt der weitere Strafverteidiger Andreas Zott. Die Strafkammer habe viele Feststellungen nicht treffen können, sodass man versuchen wolle, diese Punkte in einem Revisionsverfahren prüfen zu lassen.

Was ein Urteil auf "lebenslänglich" wirklich bedeutet, lesen Sie ausführlich in unserem gleichnamigen Artikel.


Großes öffentliches Interesse


Das Interesse am gesamten Prozess war in der Bevölkerung groß und so wurde auch das heutige Urteil mit Spannung erwartet. Bereits kurz vor sechs Uhr in der Frühe standen Menschen vor dem Landgericht, um an die limitieren Platzkarten für die Urteilsverkündung um 14 Uhr in Saal 141 zu kommen. Viele andere Interessierte gingen später leer aus.


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