Braunschweig/Goslar. Das Justiz-Karussell im Fall um die vorgetäuschten Missbrauchsvorwürfe der Josephine R. dreht sich weiter. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nun eine weitere Anklage erhoben. Sie richtet sich erneut gegen die ehemalige Lebensgefährtin von Josephine R. Ihr wird vorgeworfen, durch bewusste Falschaussagen und ein fingiertes Geständnis maßgeblich dazu beigetragen zu haben, dass Unschuldige zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
In einer Pressemitteilung vom heutigen Dienstag legt die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Sachverhalt noch einmal detailliert dar. Demnach hat die Behörde nun Anklage am Amtsgericht Braunschweig wegen falscher Verdächtigung, uneidlicher Falschaussage und Freiheitsberaubung erhoben.
Ein Konstrukt aus Lügen und Manipulation
Der Fall hatte 2020 nicht nur wegen der ursprünglichen Anschuldigungen gegen die Familie von Josephine R. Schlagzeilen gemacht, sondern auch, als sich später herausstellte, dass diese frei erfunden waren.
Den Ermittlungen zufolge begann das Lügenkonstrukt während eines Klinikaufenthalts Ende 2020. Josephine R. habe ihrer damaligen Partnerin vorgetäuscht, Opfer massiver sadistischer Gewalt durch einen organisierten Täterring zu sein. Zu diesem Kreis sollten ihre eigene Mutter, ihr Stiefvater und weitere Angehörige gehören. Ziel von Josephine R. war es laut Staatsanwaltschaft, durch immer drastischere Erzählungen Aufmerksamkeit und eine Sonderbehandlung bei Therapeuten und Sozialarbeitern zu erzwingen.
Frauen fassten perfiden Plan
Die nun angeklagte 32-Jährige habe diesen Geschichten zunächst uneingeschränkt geglaubt. Um den Vorwürfen juristisches Gewicht zu verleihen, hätten beide Frauen den Entschluss gefasst, Beweise zu fingieren und Straftaten zu inszenieren. Die 32-Jährige sei laut Staatsanwaltschaft bereit gewesen, sich für Josephine R. förmlich aufzuopfern. Sie sei dabei so weit gegangen, sich selbst gegenüber der Justiz als Mittäterin darzustellen und sogar eine eigene langjährige Haftstrafe in Kauf zu nehmen. Ihr Plan: Als bereits verurteilte „Insiderin“ sollte sie als Kronzeugin dienen, um die Familie von Josephine R. glaubhaft zu belasten.
Die fatalen Folgen
Dieser Plan ging zunächst auf. Die 32-Jährige wurde 2022 aufgrund ihres (falschen) Geständnisses selbst zu über sechs Jahren Haft verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung habe sie sich eigeninitiativ an die Staatsanwaltschaft gewandt, um als vermeintliche Kronzeugin die Ermittlungen gegen die Mutter und den Stiefvater von Josephine R. massiv voranzutreiben. Dies führte dazu, dass die Eltern noch im Juli 2022 verhaftet wurden.
Die weiteren Folgen waren verheerend: Im Juni 2023 verurteilte das Landgericht Braunschweig die Mutter zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft (inklusive Sicherungsverwahrung) und den Stiefvater zu 9 Jahren und 6 Monaten. Erst nach einer Revision beim Bundesgerichtshof und neuen Ermittlungsergebnissen brach das Lügengebäude zusammen. Die Eltern wurden schließlich im September 2024 rechtskräftig freigesprochen. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt 684 Tage unschuldig in Untersuchungshaft verbracht.
Neue Anklage
Nachdem das Oberlandesgericht Braunschweig erst am 29. Januar 2026 die Wiederaufnahme des Verfahrens für die 32-jährige Ex-Partnerin angeordnet und sie aus der Haft entlassen hatte, muss sie sich nun für ihre Falschaussagen verantworten. Da ihre Lügen die fast zweijährige Inhaftierung Unschuldiger direkt mitverursachten, wiegt der Vorwurf der Freiheitsberaubung schwer. Im Falle einer Verurteilung droht der Frau nun eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Ein Termin vor dem Schöffengericht steht noch nicht fest.

