Wolfsburg. Wer gerne öffentliche Grünflächen für Feiern, Veranstaltungen oder andere Anlässe nutzen möchte, kann dieses schriftlich bis vier Wochen vor dem geplanten Termin beim Geschäftsbereich Grün beantragen. Anträge kann jeder stellen, ob Privatperson, Gewerbetreibende, Vereine, Verbände, Schulen oder Kindertagesstätten. Die Stadt prüft die Anliegen und regelt gemeinsam mit den Beantragenden die Einzelheiten.
„Es kommen vermehrt Menschen mit dem Wunsch auf uns zu, eine private Feier wie beispielsweise eine Trauung auf öffentlichen Grünenflächen oder in einem unserer Parks ausrichten zu dürfen. Dem stimmen wir in der überwiegenden Zahl der Fälle auch zu“, erklärt Stefanie Jäger-Wilke, Leiterin des Geschäftsbereichs Grün. Insbesondere für die immer beliebter werdenden Freien Trauungen stehen öffentliche Grünflächen im Schlosspark Wolfsburg und Fallersleben, an der Burg Neuhaus, am Hotel am Steimker Berg, am Planetarium und im Allerpark zur Verfügung.
Viele Möglichkeiten
Im Durchschnitt haben diese Flächen eine Größe von rund 500 Quadratmetern. Es können jedoch bei Bedarf auch größere Flächen angeboten werden, die dann für ein entsprechendes Entgelt überlassen werden. So soll beispielsweise die Nutzung einer Grünfläche im Schlosspark Fallersleben künftig am Wochenende 200 Euro kosten. Neben den privaten Feiern sind öffentliche Veranstaltungen, Sportkurse, Flohmärkte, Fotoshootings, Drohnenflüge und vieles mehr gern gesehen und tragen zu einer Belebung der städtischen Grünflächen bei.
Entgeltordnung regelt die Kosten
Bislang waren die Prozesse ungeregelt und wurden im Einzelfall entschieden. Vor dem Hintergrund hat die Verwaltung eine Nutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet, die jetzt im Rat der Stadt verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Darin sind die Art der Nutzung und die Kosten geregelt. Für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine, Verbände, Institutionen, Schulen und Kindertagesstätten wird kein Entgelt erhoben. Außerdem kann im Einzelfall ganz oder teilweise auf ein Entgelt verzichtet werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
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