Region. Mit dem November kommen nun auch die sogenannten "stillen Tage". Der Volkstrauertag am 16. November und der Totensonntag am 23. November sind Tage, die dafür bestimmt sind, der Opfer des Krieges und der Toten zu gedenken. Und deshalb gelten an diesen beiden Sonntagen laut Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes einige Beschränkungen.
Verboten sind an diesen Tagen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen, Preisskat und –kegeln) von 5 Uhr morgens an; öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art; öffentliche sportliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art, sofern sie mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder mit Festveranstaltungen verbunden sind; sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Spielhallen dürfen an diesen Feiertagen ebenfalls nicht öffnen.
Der Volkstrauertag
Seit 1952 findet der Volkstrauertag zwei Sonntage vor dem ersten Advent statt. Per Feiertagsgesetz wurde dieses Datum 1952 festgelegt. Doch die Geschichte des Volkstrauertags - und auch dessen Bedeutung - reicht bis in die 20er-Jahre zurück. Angeregt durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sollte an einem Tag der Opfer des Ersten Weltkrieges gedacht werden. Von den Nationalsozialisten wurde der Tag als "Heldengedenktag" instrumentalisiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Volkstrauertag zum Gedenktag der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.

