Region. Über 655 Millionen Euro sollen in die Städte, Landkreise und Gemeinden der Region Braunschweig fließen. Wie das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung mitteilte, hat die Landesregierung nun den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes (NKomInfraFöG) freigegeben. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhält die Region einen gewaltigen Finanzschub für den Ausbau und die Modernisierung ihrer öffentlichen Einrichtungen.
Landesweit umfasst das Paket ein Volumen von 4,7 Milliarden Euro. Die Verteilung folgt dabei einem festen Schlüssel: Während 55 Prozent des Geldes direkt an die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden für Vorhaben vor Ort fließen, sichern sich die Landkreisverwaltungen sowie die kreisfreien Städte die verbleibenden 45 Prozent für überregionale Aufgaben. Um auch kleinere Orte verlässlich abzusichern, garantiert das Land jeder eigenständigen Gemeinde einen Mindestsockel von 1,5 Millionen Euro.
Die Verteilung der Fördermittel in der Region
In der Summe aus den Mitteln für die jeweiligen Landkreisverwaltungen und allen zugehörigen Städten und Gemeinden ergeben sich für die einzelnen Teile der Region Braunschweig beachtliche Gesamtfördersummen. Den größten Anteil verbucht die Stadt Braunschweig mit 127.998.961 Euro, gefolgt vom Landkreis Gifhorn mit insgesamt 111.365.172 Euro. An den Landkreis Goslar gehen insgesamt 88.647.457 Euro, während der Landkreis Peine auf 88.105.083 Euro kommt. Für den Landkreis Wolfenbüttel stehen insgesamt 72.106.398 Euro bereit, gefolgt von der Stadt Salzgitter mit 65.086.491 Euro und dem Landkreis Helmstedt mit insgesamt 64.435.126 Euro. Die Stadt Wolfsburg rundet die regionalen Zuweisungen mit 37.946.339 Euro ab.
Freie Hand bei der Verwendung und langer Zeitraum
Ein wesentlicher Vorteil der Förderung ist die hohe Entscheidungsfreiheit vor Ort. Das Innenministerium hebt hervor, dass die Kommunen selbst bestimmen, wo die Gelder am dringendsten gebraucht werden – etwa für Sanierungen oder Neubauten von Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Straßen sowie Sportstätten und Freibädern. Der Förderzeitraum ist dabei denkbar langfristig angelegt: Berücksichtigt werden Vorhaben, die seit Anfang 2025 begonnen wurden oder bis Ende 2042 fertiggestellt werden. Ergänzend steht den Städten und Gemeinden der gesonderte „Pakt für Kommunalinvestitionen“ mit weiteren 600 Millionen Euro zur Verfügung, wovon die verbleibenden 200 Millionen Euro seit diesem Jahr digital abgerufen werden können.

