Hannover. Die FDP-Fraktion im Landtag bringt einen Änderungsentwurf für das Niedersächsische Schulgesetz ein. „Die Diskussion um die Niqab-tragende Schülerin in Belm hat mehr als deutlich gemacht, dass es große Unsicherheit im Umgang mit diesem Thema gibt" so Björn Försterling.
Das gelte auf auch auf rechtlicher Ebene. "Hier braucht es eine eindeutige Gesetzesgrundlage, die bei Schulleitungen, Eltern und Lehrern für Klarheit sorgt. Genau die legen wir mit unserem Gesetzentwurf vor“, erklärte der Landespolitiker aus Wolfenbüttel. Die Initiative der FDP-Fraktion verbinde dabei erstmals die Grundsätze des staatlichen Bildungsauftrags mit den Pflichten der Schüler, daran aktiv mitzuwirken. Dies beziehe sich nicht nur auf das Tragen eines Niqabs, sondern beispielsweise auch auf eindeutig rechts- oder linksextreme, nicht verbotene, symbolhafte Kleidung.
"Wir leben in einer weltoffenen, toleranten Gesellschaft und wollen dieses Weltbild auch in den Schulen unseren Kindern vermitteln. Das gehört zum Bildungsauftrag nach dem Schulgesetz. Und genau dieses Bild wird gestört, wenn Schüler mit einem Niqab oder anderen symbolhaften Erkennungszeichen zur Schule kommen, die gegen unsere Gesellschaftsordnung gerichtet sind", so Försterling weiter. Der Gesetzentwurf der FDP nehme hier die Schüler selbst deutlich in die Pflicht und gebe somit den Schulen erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage zur Unterbindung derartigen Verhaltens.
Hintergrund: Die FDP-Fraktion stellte heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vor, der Schülerinnen und Schüler zur aktiven Mitwirkung an der Erfüllung des Bildungsauftrages verpflichtet und somit Schulen eine Rechtsgrundlage beispielsweise für das Verbot des Niqabs liefert.
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