Region. Die niedersächsische Landesregierung hat am gestrigen Dienstag beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Überarbeitung der Straftatbestände der vorsätzlichen Tötungsdelikte in den Bundesrat einzubringen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Landesregierung hervor. Ziel der Initiative sei es, geschlechtsbezogene Tatmotive klarer zu erfassen. Insbesondere sollen Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche gesetzlich präzisiert werden.
Anlass der Initiative ist der fortbestehende Handlungsbedarf bei der strafrechtlichen Bewertung geschlechts- und trennungsspezifisch motivierter Tötungsdelikte. Nach dem Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes ist nahezu jeden Tag eine Frau in Deutschland von einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt durch ihren Partner oder Ex-Partner betroffen. Die empirisch-kriminologische Studie „Femizide in Deutschland“ (FemiziDE) zeigt zudem, dass ein erheblicher Teil der untersuchten Tötungsdelikte zulasten von Frauen als Femizide einzuordnen ist und in einem relevanten Anteil der Fälle ein sexistisches Tatmotiv festgestellt werden konnte.
Justizministerin: Femizid ist Mord und muss lebenslange Haft als Konseuenz haben
„Das gezielte Töten von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts muss endlich als das geahndet werden, was es ist: als Mord. Ein Femizid ist eine besonders verwerfliche Form geschlechtsspezifischer Gewalt und Ausdruck eines zutiefst frauenfeindlichen Weltbildes. Wer eine Frau als sein Eigentum betrachtet und sie tötet, weil sie sich seinem Willen verweigert, der gehört lebenslang ins Gefängnis. Nach der derzeitigen Rechtslage kommt es vor, dass das Gericht einen Mord verneint, weil der Täter durch die Trennung in eine emotionale Ausnahmesituation versetzt worden sei. Diese Rechtslage verkennt die Verantwortlichkeiten. Unter der Geltung des Grundgesetzes ist kein Mensch der Besitz eines anderen. Wer nicht mit einer Trennung klarkommt, sich ansonsten abgelehnt fühlt oder die Lebensführung einer Frau missbilligt, sollte sich Hilfe holen. Wer die Frau stattdessen aus diesen Gründen tötet, steht sittlich auf unterster Stufe. Eine solche Tat muss zukünftig als Mord geahndet werden. Dies setzt ein klares Signal gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“, betont die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.
Die Initiative knüpft an frühere Beschlüsse an. Insbesondere hat die Konferenz der Justizminister auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2025 auf Vorschlag Niedersachsens beschlossen, die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz um Prüfung einer Ergänzung des sogenannten Mordparagrafen zur sachgerechten Erfassung trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierter Tötungsdelikte zu bitten. Die heutige Entschließung lässt der Bundesregierung jetzt ausdrücklich offen, ob die Verankerung geschlechtsbezogener Tatmotive im Wege einer Klarstellung innerhalb der bestehenden Mordmerkmale, durch ein eigenständiges qualifizierendes Merkmal oder – vorzugsweise – im Rahmen einer umfassenden Gesamtreform der vorsätzlichen Tötungsdelikte erfolgt. „Entscheidend ist das Ergebnis: Geschlechtsbezogene Tatmotive müssen für die Rechtsanwendung handhabbar gemacht werden“, fasst Dr. Wahlmann den Vorstoß zusammen.

