Freiheit für die Wölfe - Warum in Niedersachsen aktuell kein Wolf mehr geschossen wird

Eine Abschussgenehmigung lief bereits am 15. April aus. Gegen zwei weitere Hat ein Naturschutzverein geklagt: Das Ministerium setzte die Genehmigungen nun aus, damit durch einen Abschuss keine Fakten geschaffen werden.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Die letzten drei in Niedersachsen erteilten Abschussgenehmigungen für Wölfe sind ausgesetzt. Wie das Landesumweltministerium mitteilt, habe ein Verein wegen zweier Abschussgenehmigungen im Landkreis Uelzen geklagt. Das Ministerium sei damit einer Bitte des Verwaltungsgerichtes Lüneburg nachgekommen. "Durch einen Abschuss sollen keine Fakten geschaffen werden", so Lotta Cordes, Sprecherin des Landesumweltministeriums. Letztendlich seien zumindest zwei der Wölfe ohnehin sicher, wie die Sprecherin erklärt.


Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies dazu: "Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass der vom Umweltministerium veranlasste Bescheid des Landkreises Uelzen sich im Klageverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird, kann die Maßnahme fortgesetzt werden, ohne das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. In jedem Fall gilt: Der Handlungsbedarf ist da. Die Weidetierhaltung ist uns wichtig. Wir investieren jedes Jahr Millionen in den Herdenschutz. Aber da, wo es nicht reicht, gibt es keine Alternative zur Entnahme."

Naturschutzverein klagt gegen Abschussgenehmigungen


Derzeit laufen noch Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von zwei Wölfen. "Ein Weibchen und ein Männchen", schildert Cordes. Die Tiere befinden sich im Landkreis Uelzen. Gegen diese beiden Ausnahmegenehmigungen hatte ein eingetragener Naturschutzverein geklagt. Bei der dritten Abschussgenehmigung handelt es sich um eine Wölfin (Fähe) in Herzlaake, die Abschussgenehmigung für diesen Wolf ist allerdings schon am 15. April ausgelaufen. Über eine Verlängerung der Abschussgenehmigung für diese Wölfin werde rechtzeitig entschieden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesumweltministeriums.

Der Kläger, ein eingetragener Naturschutzverein, wolle weiterhin erreichen, dass die Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf ganz grundsätzlich vom Europäischen Gerichtshof überprüft wird. Der neue Paragraf 45 a des Gesetzes ermöglicht, problematische Wölfe eines Rudels unter Umständen auch dann zu töten, wenn keine individuellen Merkmale bekannt sind. In solchen Fällen muss nach einem Abschuss abgewartet werden, ob die Risse geschützter Nutztiere aufhören.

Weibchen sind bis mitte Mai sicher


Letzten Endes profitiert von den drei ausgesetzten Bescheiden aktuell eigentlich nur ein Wolf, wie Cordes erklärt: "Bei Weibchen geht man davon aus, dass die ab dem 15. April trächtig sind. Deswegen setzt man da die Ausnahmegenehmigung aus. Den ersten Monat nach Geburt der Welpen kann nur die Fähe die Welpen säugen.

Ab dem 15. Mai dürfte laut der Ministeriumssprecherin theoretisch wieder auf die Wölfe geschossen werden: "Wenn sich da wieder Risse häufen, wird man erneut eine Ausnahmegenehmigung auf den Weg bringen. In Uelzen gilt die Ausnahmegenehmigung sowieso länger." Umweltminister Lies betont, dass der Handlungsbedarf definitiv bestehe: "Die Weidetierhaltung ist uns wichtig. Wir investieren jedes Jahr Millionen in den Herdenschutz. Aber da, wo es nicht reicht, gibt es keine Alternative zur Entnahme."

Wolfspopulation steigt jährlich um 30 Prozent


In Niedersachsen gibt laut dem Umweltministerium derzeit 26 bestätigte Wolfsrudel, fünf Wolfspaare und einen residenten Einzelwolf. Insgesamt dürften sich in Niedersachsen deutlich über 200 Wölfe aufhalten. Ihre Zahl steigt jährlich um zirka 30 Prozent. Diese Entwicklung der Wolfszahlen lässt es zu, dass besonders problematische Individuen der Natur entnommen werden, ohne dass die Entwicklung hin zum günstigen Erhaltungszustand in Deutschland beeinträchtigt wird.


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