Für Ferienaktivitäten: Jobcenter zahlt Kinderfreizeitbonus von je 100 Euro

Die Zahlung ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

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Symbolbild | Foto: Bundesagentur für Arbeit

Region. Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind. Das teilt die Agentur für Arbeit Helmstedt, die auch für Gifhorn und Wolfsburg zuständig ist, in einer Pressemeldung mit.


Die pandemiebedingten Einschränkungen stellen insbesondere für Kinder und Jugendliche eine besondere Belastung dar. Zum Ausgleich wurde im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro beschlossen. Diese Leistung soll die Folgen der Pandemie abfedern und Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dabei unterstützen, in den Ferien Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Für Kinder von Hartz IV-Empfängern wird das Geld automatisch gezahlt


Einen Anspruch auf diesen Kinderfreizeitbonus haben minderjährige Personen, die für den Monat August 2021 im Jobcenter Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen. Soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, zahlen die Jobcenter den Kinderfreizeitbonus ab der 32. Kalenderwoche automatisch aus. Kundinnen und Kunden erhalten darüber einen Bewilligungsbescheid.

Weiterhin erhalten auch Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz haben, den Kinderfreizeitbonus. In diesem Fall wird es nicht vom Jobcenter, sondern von der Familienkasse ausgezahlt.

Für die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus in diesen Fällen ist kein separater Antrag erforderlich.

Achtung: Für Menschen, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) erhalten, ist Folgendes zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular beantragt werden. Dieses Formular und weitere Informationen findet man unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.


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