Gelder veruntreut: Ehemalige Kita-Leiterin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Angeklagte hatte gestanden. Auch einige finanzielle Konsequenzen sieht das Urteil vor.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Im Prozess gegen eine ehemalige Kita-Leiterin aus dem westlichen Ringgebiet ist nun das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Braunschweig hat die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das teilt das Amtsgericht auf Anfrage mit.


Als Bewährungsauflage muss die Frau 2.000 Euro an die Stadt Braunschweig zahlen. Tut sie dies nicht, muss sie die Haftstrafe antreten. "Zudem ist die Einziehung eines Betrages von etwas über 12.000 Euro als eine Art Abschöpfung des aus den Taten Erlangten angeordnet worden", berichtet Gerichtssprecher Dr. Robin Sühle.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel


Das Urteil gründe sich auf das glaubhafte Geständnis der Angeklagten, abgegeben am zweiten Verhandlungstag, Zeugenaussagen und in Augenschein genommener Rechnungsbelege. Das Urteil sei rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hätten einen Rechtsmittelverzicht erklärt.

Die Verurteilte soll in ihrer Funktion als Leiterin einer Kindertagesstätte im westlichen Ringgebiet in der Zeit von Januar 2016 bis Juni 2017 ihre Verfügungsmacht über das Konto der Kindertagesstätte missbraucht haben, und Anschaffungen für eigene und private Zwecke getätigt haben. Insgesamt sei ein Schaden von über 19.700 Euro entstanden.


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