Genuss im Freien: Hier darf in Wolfenbüttel gegrillt werden

In Wolfenbüttel ist das Grillen in ausgewählten öffentlichen Grünanlagen dauerhaft erlaubt. Wer keinen eigenen Garten hat, kann unter bestimmten Auflagen ganz legal den Grill im Park anwerfen.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Das Grillen gehört für viele einfach zum Sommer dazu. Und wer keinen eigenen Bereich hat, um Würstchen, Fleisch und Gemüse auf den Rost zu legen, der darf in Wolfenbüttel einige öffentliche Plätze dafür nutzen.



Bereits im Jahr 2019 hatte der Rat der Stadt, angestoßen durch die Jungen Liberalen, einen Testlauf beschlossen, bei dem das Grillen im öffentlichen Raum unter bestimmten Bedingungen erlaubt wurde. Nachdem es während der Erprobungsphase keine nennenswerten Probleme oder Beschwerden gab, wurde 2023 die dauerhafte Erlaubnis ausgesprochen.

Grillen erlaubt, aber unter Auflagen


Seitdem dürfen Bürger ihre eigenen Grillgeräte in öffentlichen Grünanlagen nutzen. Das Grillen ist auf Grünflächen gestattet, die nicht in Landschaftsschutzgebieten liegen und nicht als Spiel- und Bolzplätze sowie Sportanlagen dienen, die sich im Eigentum oder Besitz von Sportvereinen befinden. Beim Grillen darf ausschließlich Gas beziehungsweise Grillkohle in feuerfesten Grillgeräten verwendet werden und die Grillkohle sowie der übrige Abfall müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Bei Brandgefahr aufgrund langanhaltender Trockenheit kann das Grillen in öffentlichen Grünanlagen untersagt werden.

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