Geplanter Bunker-Schutzplan: Das sagen Städte und Landkreise

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe plant, so schnell wie möglich eine Million Schutzplätze zu schaffen. Doch wie werden die Kommunen in die Sache eingebunden?

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Bereits im November letzten Jahres hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verkündet, dass man an einem Bunker-Schutzplan für ganz Deutschland arbeite. Dazu gehöre eine möglichst systematische Erfassung von öffentlichen Gebäuden und privaten Immobilien, die als öffentliche Zufluchtsorte genutzt werden könnten.



Kürzlich hat der Präsident des BBK Ralph Tiesler dies in einem Zeitungsinterview bekräftigt. Man wolle schnell eine Million Schutzplätze schaffen. Im Sommer wolle man ein Schutzraumkonzept vorstellen. Hintergrund der Pläne seien die wachsenden Sorgen, Russland könne in einigen Jahren Nato-Gebiet angreifen.

Städte und Landkreise eingebunden?


regionalHeute.de nahm dies zum Anlass, bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Region anzufragen, inwieweit diese in die Planungen und Standortsuchen des BBK eingebunden wurden. Zudem wollten wir wissen, ob die Städte und Landkreise eigene Maßnahmen betreiben, um in einem Kriegsfall die Bevölkerung zu schützen.

Kurz und knapp fällt die Antwort des Landkreises Helmstedt aus. Von dort heißt es: "Zum aktuellen Zeitpunkt können wir Ihnen als Landkreis im Behördendeutsch leider nur `Fehlanzeige´ zu Ihren Fragen melden. Das bedeutet, dass derzeit weder Gespräche zu Planungen und Bunker-Standorten mit dem BBK stattfinden, noch stehen dem Landkreis Helmstedt eigene Liegenschaften dieser Art zur Verfügung."

Stärkung der allgemeinen Resilienz


Auch die Stadt Braunschweig sei als Untere Katastrophenschutz-Behörde nicht in die Planungen beziehungsweise Standortsuchen des BBK eingebunden worden. Daher könne man zu den Planungen des BBK keine Aussage treffen, so Stadtsprecher Adrian Foitzik. Die Stadt Braunschweig selbst betreibe seit 2018 die verstärkte Vorbereitung von Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes. Diese Maßnahmen zielten auf eine Stärkung der allgemeinen Resilienz in der Bevölkerung ab und dienten damit auch dem Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Für den Aufgabenbereich Schutzraum-Bau im Zivilschutz liege die ausschließliche Zuständigkeit derzeit aber auf der Bundesebene.

"Keinerlei finanzieller Spielraum"


So sieht man das auch bei der Stadt Salzgitter. „Der Schutz vor Kriegsbedingten Gefahren (sogenannter Zivilschutz) ist lauf Grundgesetz Aufgabe des Bundes. In den ohnehin schon finanziell stark durch die Erfüllung von Pflichtaufgaben belasteten Kommunen sind für den Bau, die Instandhaltung oder Wiederinbetriebsetzung von Bunkern und Schutzbauten keinerlei finanzieller Spielraum gegeben. Das gilt auch für die Stadt Salzgitter", betont der Erste Stadtrat und Feuerwehrdezernent Eric Neiseke. Abgesehen davon befänden sich alle ehemaligen Bunker im Stadtgebiet nicht im städtischen Eigentum.

Derzeit gebe es in der Stadt Salzgitter keine Schutzräume im Sinne des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes. Bis zur Aufgabe des bisherigen Schutzbaukonzepts des Bundes im Jahr 2007 sei lediglich der Hochbunker in Salzgitter-Heerte als öffentlicher Schutzraum vorgesehen gewesen. In Sachen der neuen Pläne habe es bisher laut Auskunft der Berufsfeuerwehr Salzgitter keine Anfragen, Erlasse oder ähnliches seitens Bund und Land gegeben.

"Nur über die Presse kommuniziert"


Im Landkreis Peine stellt sich die Situation kaum anders dar. Man sei weder in die Planungen noch in eine Standortsuche eingebunden worden, berichtet Landkreissprecherin Katja Schröder. Die Ausarbeitungen seien durch das BBK erfolgt und bislang lediglich über die Presse kommuniziert worden. Durch die vom Bund und dem Land Niedersachsen vorgegebene und festgelegte Erarbeitung eines zivilen Alarmplans bereite sich der Landkreis Peine auf einen möglichen Zivilschutzfall vor. "Die Zivile Alarmplanung regelt und steuert sämtliche Verfahren zum Schutz der Bevölkerung in einem möglichen Zivilschutzfall. Die Inhalte unterliegen der Verschlusssache und dürfen nicht offen gelegt und kommuniziert werden", so Schröder abschließend.

Vom Grundgesetz geregelt


Auch die Stadt Wolfsburg betont, dass die Funktionserhaltung von Bunkern eine Bundesangelegenheit sei, in die die Stadt nicht mit einbezogen werde. Derzeit gebe es keine funktionstüchtigen Bunker in Wolfsburg. Zudem weist man darauf hin, dass die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren laut Grundgesetz Aufgabe des Bundes sei. Die Bundesländer seien für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig.

Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiteten jedoch eng vernetzt zusammen. Das bedeute, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz ebenso genutzt werden können wie ihre eigenen Mittel. Zugleich seien die Organisationen, die im Katastrophenschutz der Länder tätig sind, bereit, ihre Kräfte und Fähigkeiten im Verteidigungsfall dem Bund zur Verfügung zu stellen.

Zu den Aufgaben und umgesetzten Maßnahmen der Stadt Wolfsburg im Bereich Katastrophenvorsorge gehörten vor allem die Information und Warnung der Bevölkerung (zum Beispiel mittels Sirenen, Apps wie NINA und über modulare Warnsysteme). Weitere Aufgaben seien die Bereitstellung und Besetzung von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen im Fall von flächendeckenden Stromausfällen, die Stärkung des Selbstschutzes der Bevölkerung (Hinweise zur Krisenvorsorge) sowie der zivil-militärische Austausch mit dem Kreisverbindungskommando.

"Vorbereitungsmaßnahmen sind nötig"


Der Landkreis Gifhorn wurde ebenfalls bislang nicht in die Planungen des Bundes bei der Errichtung eines nationalen Schutzraumkonzepts eingebunden. Aufgrund der geänderten Sicherheitslage sei es aber notwendig, dass auch der Landkreis Vorbereitungsmaßnahmen für den möglichen Eintritt des Verteidigungsfalls treffe. Die Schwerpunkte lägen dabei insbesondere im Bereich des Behördenselbstschutzes und bei der Warnung der Bevölkerung. Daneben würden die Konzepte und Maßnahmen aus dem Katastrophenschutz hinsichtlich der Anwendbarkeit zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall überprüft.

Auch die Landkreise Goslar und Wolfenbüttel wurden angefragt. Bislang liegen leider keine Antworten vor.