Ärger um neues Landkreis-Wappen: "Eigenmächtig und rechtswidrig"

Die AfD-Kreistagsfraktion droht mit rechtlichen Schritten. Der Landkreis weist die Vorwürfe zurück.

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Links das traditionelle Wappen am Landkreisgebäude, rechts das neugestaltete Symbol.
Links das traditionelle Wappen am Landkreisgebäude, rechts das neugestaltete Symbol. | Foto: regionalHeute.de (li.) / Landkreis Gifhorn (re.)

Gifhorn. Wie berichtet, hat der Landkreis Gifhorn ein neues Corporate Design entwickeln lassen. Neben einem neuen Internetauftritt wurde auch ein anderes Wappen präsentiert. Dies gefällt nicht jedem. Die AfD-Kreistagsfraktion erhebt schwere Vorwürfe gegen Landrat Tobias Heilmann (SPD). regionalHeute.de bat den Landkreis um eine Stellungnahme.



Das Wappen habe als Grundlage für die Entwicklung der neuen Dienstleistungsmarke gedient, heißt es in der Ursprungsmeldung des Landkreises. Diese solle fortan für einen zeitgemäßen Auftritt des Landkreises Gifhorn sorgen, der freundlich, aufgeschlossen und hochwertig wirkt, sich gleichzeitig vom Wettbewerb differenziert und dabei einen Bezug zur Altmarke erkennbar macht.

"Webseite von Eintracht Braunschweig"


Stefan Marzischewski, Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag, sieht das ganz anders: "Man fühlt sich mit ganz viel Blau-Gelb auf der Webseite von Eintracht Braunschweig aber nicht auf der des Landkreises Gifhorn. Es prangt ein blauer Löwe auf gelbem Grund als Wappen." Doch nicht nur daran stört sich der Landtagsabgeordnete: "In der Hauptsatzung des Landkreises Gifhorn ist das Wappen jedoch klar festgelegt. Der Landrat Tobias Heilmann hat eigenmächtig ohne Absprache das Wappen des Landkreises Gifhorn geändert und damit gegen die Hauptsatzung und damit rechtswidrig gehandelt."

Die AfD Kreistagsfraktion fordere den Landrat unverzüglich auf, sich satzungskonform zu verhalten und das rechtswidrige Wappen weder im Internet noch auf Rollups zu verwenden. ",Sollte dieses nicht geschehen, werden wir rechtliche Schritte einleiten", so Stefan Marzischewski.

"Kreistagsbeschluss nicht erforderlich"


Wir konfrontierten den Landkreis mit den Vorwürfen. Dort weist man diese zurück. Ein Kreistagsbeschluss sei nicht erforderlich gewesen, da das bekannte Wappen nach Paragraph 22 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz nach wie vor seine Gültigkeit behalte, zum Beispiel auf hoheitlichen Schreiben, auf Uniformen oder auf Schildern an Kreisgrenzen. Aus den Gründen sei die Entscheidung ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die dauerhafte Arbeit an der Website und an den neuen Erzeugnissen erfolge durch unterschiedliche fachübergreifende Arbeitsgruppen. Der Austausch des Designs erfolge nachhaltig und wirtschaftlich.

Vertrauensanker und Leistungsversprechen


Das neue Markenlogo sei abgeleitet vom Wappen: Es ist gelb statt gold, behält den blauen Löwen und das Horn sowie das bekannte Herz. Landrat Tobias Heilmann: „Das neue, zeitgemäße Markenzeichen für den Landkreis Gifhorn ist Vertrauensanker und Leistungsversprechen für Bürgerinnen und Bürger, ein Identifikationssymbol nach außen und nach innen, bietet Orientierung und Sicherheit, ist die neue sichtbare Dokumentation unserer Kompetenzen und Wertvorstellungen und somit der Nukleus unseres neuen Dienstleistungsversprechens. Design ist eine Frage des Geschmacks, ich kann gut verstehen, dass es nicht jedem auf Anhieb gefällt oder unterschiedliche Assoziationen hervorruft. Kontroversen sind wichtig und nützlich. Ich finde eine stringente Identität wichtig und bin stolz auf die neue Präsenz des Landkreises Gifhorn.“

Darum bestand Handlungsbedarf


Das Thema einer neuen Website sei überhaupt erst relevant geworden, da der bisherige Hoster der Website den Vertrag und die Unterstützung der Seite einseitig gekündigt habe. Daher sei eine Überarbeitung der Website grundsätzlich erforderlich geworden. Darüber hinaus erforderten die Regelungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz grundsätzliche Barrierefreiheit der Angebote der Kommune. Diesen hatte das alte Corporate Design des Landkreises nicht entsprochen.

Es sei eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert bis 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Erstellung eines Corporate Designs erfolgt. Mehrere Agenturen seien zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Den Zuschlag erhielt die Gingco Communication GmbH & Co. KG aus Braunschweig für das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beste Angebot.

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