Gifhorn. AfA Gifhorn kritisiert in einer Pressemitteilung einen unzureichenden Mieterschutz und fehlende Sozialwohnungen. Das Thema Wohnen werde zu einer drängenden sozialen Frage auch in unserer Region. Steigende Mietpreise und Energiekosten würden immer mehr Menschen in finanzielle Not treiben. Die AfA Gifhorn fordert mehr politisches Engagement für bezahlbares und barrierefreies Wohnen.
Vor etwa zwei Jahren gelobte die Bundesregierung auf dem „Wohngipfel“, eine „Wohnraumoffensive“ in Gang zu setzen. „Leider wurde das Ziel verfehlt“, lautet das Fazit von AfA-Vorsitzenden Boris Jülge. „Von der versprochenen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt kann keine Rede sein. Armutsgefährdete Haushalte müssen immer noch bis zu 50 Prozent ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten ausgeben.“ Gesetzliche Maßnahmen wie die Mietpreisbremse seien „ein sehr stumpfes Schwert“ im Kampf für bezahlbares, familiengerechtes und barrierefreies Wohnen.Die Durchführung eines Mietpreisspiegels auch für den Gifhorner Raum hätte Klarheit ans Licht bringen können. Leider wurde die Umsetzung durch die grüne- schwarze Mehrheitsgruppe abgelehnt. Ein Schelm, wer seinen Teil dazu denkt.
Drastische Steigerung der Mieten und Nebenkosten
Beispiel Wolfsburger Speckgürtel: In keiner anderen niedersächsischen Region sind die Mieten in den vergangenen Jahren so drastisch gestiegen wie hier. Gleichzeitig stagniert das Durchschnittseinkommen der Bürgerinnen und Bürger seit Jahren. In Gifhorn leben nicht nur Menschen, die eine Vollzeitstelle in der Automobilindustrie haben oder komplett arbeitslos sind. Hier wohnen auch Pflege- und Putzkräfte, Alleinerziehende oder Familien mit vielen Kindern. Sie sind teilweise nicht berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten und eine Sozialwohnung zu beziehen. Die steigenden Unterhaltskosten durch die CO2- Bespreisung und die Auswirkungen durch Corona machen die Situation für die betroffenen Familien nicht leichter. Es muss ein Anliegen sozialdemokratischer Politik sein, auch diesen Menschen unbürokratisch zu helfen.
Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt
Ein Blick in die Ferne: Der sogenannte „Mietendeckel“ des Berliner Senats wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Begründung: Wegen der bundesweit geltenden Mietpreisbremse haben die Bundesländer hier keine Gesetzgebungskompetenz. Anders als bei der Mietpreisbremse hatte der Berliner Mietendeckel jedoch auch die Mietentwicklung für bestehende Wohnungen im Blick. Die Folge: Für 1,5 Millionen Wohnungen gelten jetzt wieder höhere Mieten. „Nach diesem Urteil sind die Mieterinnen und Mieter dem überhitzten Immobilienmarkt weiterhin schutzlos ausgeliefert. An Berlin sehen wir, wie dringend es bei der öffentlichen Wohnpolitik vorangehen muss“, sagt der AfA- Vorsitzende.
Von 2006 bis 2019 ist die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland von 2,1 auf 1,1 Millionen zurückgegangen, hat sich also praktisch halbiert. Das geht aus dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervor. Der rasante Abbau lässt sich an den Zahlen von 2019 illustrieren, die das Bundesinnenministerium vorgelegt hat: Es fielen 64 456 Wohnungen aus der Sozialbindung, während nur 25 565 neue Sozialwohnungen gebaut wurden. Der Deutsche Mieterbund sieht einen Bedarf von 80 000 bis 100 000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr. Von der Bundesregierung werden nach vier Jahren Regierungszeit aber nur insgesamt etwa 100 000 fertiggestellt sein.
Dauerhafte Sozialbindung für Sozialwohnungen
Hier hat die Stadt Gifhorn in den letzten Jahren aufgeholt. Ohne die von der SPD eingebrachte Quote von Sozialwohnungen wäre das Angebot an neuen Wohnraum an vielen Menschen vorbeigegangen. Doch Bauen allein reicht nicht: Neben massiv verstärktem Wohnungsbau fordert die AfA Gifhorn mindestens für einen Teil der Sozialwohnungen eine dauerhafte Sozialbindung. Bisher entfällt diese oft schon nach zwölf bis 15 Jahren. Diese Vorgaben sind in den Ländern geregelt. Außerdem mahnt die AfA Gifhorn einen verbesserten Mieterschutz an: „Wohnen ist ein Menschenrecht. Wir brauchen eine verbesserte Mietpreisbremse und eine Deckelung in laufenden Mietverträgen, damit die Menschen nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden“, erklärt Jülge.
Gründung einer landkreisweiten Miet- und Erschließungsgesellschaft
Die Gründung einer landkreisweiten Miet- und Erschließungsgesellschaft wäre aus Sicht der AfA Gifhorn ein Schritt die richtige Richtung. Die Kommunen hätten ein gesetzliches Vorkaufsrecht für alle Grundstücke in der Gemeinde. Die Preise sollten sich nach dem tatsächlichen Verkehrswert richten und für Transparenz unter den Vertragspartnern sorgen. Der Landkreis und die Kommunen sollten darüber hinaus leichter Baugebote aussprechen dürfen. In diesem Fall werden Eigentümer zum Bauen verpflichtet, ohne das Grundstück jahrelang brach liegen zu lassen.
Die Verwaltungen werden aufgefordert, in Flächennutzungsplänen nach weiteren unbebauten Grundstücken im Zusammenhang mit älteren Baugebiete zu durchsuchen. Die Eigentümer könnten in einer zeitnah festzulegenden Frist aufgefordert werden, eine entsprechende Bebauungsmaßnahme zu planen. Wenn nichts geschieht, muss auch die Verwaltung in der Lage sein, rechtliche Schritte einzuleiten. Es kann nicht sein, dass trotz Wohnungsnot und Baulandmangel Grundstücke unbebaut sind woanders weitere Flächen versiegelt werden Barrierefrei? Fehlanzeige
Die AfA Gifhorn weist auf eine weitere Schwachstelle der aktuellen Wohnungspolitik hin: Nach einer Studie des Peschel-Instituts gibt es derzeit nur etwa eine Million barrierefreie Wohnungen im Bestand. Dem steht die Zahl von knapp acht Millionen Menschen mit Schwerbehinderung gegenüber, davon etwa 4,5 Millionen in der Altersgruppe über 65 Jahren. „Die Nachfrage nach barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum, den sich jemand auch mit einem normalen Einkommen oder einer durchschnittlichen Rente leisten kann, steigt massiv an. Doch darauf ist der Wohnungsmarkt überhaupt nicht eingestellt“, kritisiert Jülge. Deshalb gelte es, verbindliche Vorgaben zum barrierefreien Bauen bei der Vergabe von Bauaufträgen zu machen.
mehr News aus Gifhorn