AfD-Politiker als „Neonazi“ beleidigt - Mann muss Schmerzensgeld zahlen

Der Verurteilte hatte den Gifhorner AfD-Politiker und Arzt Stefan Marzischewski-Drewes im Internet auch als „weiteren Mengele“ bezeichnet.

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Stefan Marzischewski-Drewes im Rat der Stadt Gifhorn. Archivbild
Stefan Marzischewski-Drewes im Rat der Stadt Gifhorn. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Gifhorn. In der vergangenen Woche wandte sich der Gifhorner AfD-Politiker und Arzt Stefan Marzischewski-Drewes in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit und teilte mit, dass eine Person, die ihn im Internet beleidigt habe, zivilrechtlich zu einer Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden sei. Das Amtsgericht Gifhorn bestätigt dies auf Nachfrage.



Bereits am 5. Dezember 2022 sei ein Urteil zugunsten des Klägers erfolgt, der sich namentlich bereits in der Pressemitteilung zu erkennen gegeben habe, so das Gericht. Die beklagte Person habe Marzischewski-Drewes, der auch AfD-Fraktionsvorsitzender im Niedersächsischen Landtag ist, im Zuge öffentlicher Posts als „Neonazi“ und „weiteren Mengele“ bezeichnet. Dies habe zur kostenpflichtigen Verurteilung wegen Beleidigung geführt. "Die beklagte Person wurde antragsgemäß zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 Euro nebst Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten an den Kläger sowie zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt", berichtet Dr. Melanie Kieler, Direktorin des Amtsgerichtes. Das Urteil sei nicht berufungsfähig.

"Ehrverletzend und diskreditierend"


Bei der Verurteilung sei in der Begründung berücksichtigt worden, dass die öffentlich getätigten Äußerungen ehrverletzend und die Behauptungen geeignet seien, den Kläger in besonderem Maße zu diskreditieren und zu schädigen. Konkret führen die Urteilsgründe aus, dass angesichts des Berufes des Klägers und seiner Mitgliedschaft in der Ärztekammer die Behauptungen zu erheblichen beruflichen Folgen bis zur Entziehung der Zulassung führen könnten. Zudem müsste sich der Kläger gegenüber seinen Arbeitskollegen erklären, warum solche Behauptungen gegen ihn erhoben würden. Zum Hintergrund: Josef Mengele war unter anderem KZ-Arzt in Auschwitz und gilt als einer der schlimmsten NS-Kriegsverbrecher. Neben seiner Beteiligung am systematischen Massenmord, war er auch für medizinische Experimente an Gefangenen verantwortlich.

Doch neben seiner Funktion als Arzt, sei Marzischewski-Drewes darüber hinaus in seiner politischen Arbeit diskreditiert worden. Angesichts seiner Position im Stadtrat und als Vorsitzender der Partei AfD im Landkreis Gifhorn seien die oben zitierten Aussagen gegen den Kläger in der Öffentlichkeit schwer zu ertragen, so das Gericht. Die AfD habe sich in der Öffentlichkeit bereits mehrfach mit dem Vorwurf einer rechtsextremen Partei auseinandersetzen müssen, so dass der Kläger mit dem pauschalen Vorwurf der beklagten Person von der Allgemeinheit, die nur die Kommentare der beklagten Person kenne, ebenfalls zu einem Rechtsextremen hinzugezählt werde.

Ruf des Klägers muss sich erholen


Rechtfertigungsgründe für die ehrverletzenden und diskreditierenden Äußerungen seien durch die beklagte Person nicht vorgetragen worden, die daher auch rechtswidrig und schuldhaft gehandelt habe und deshalb schadensersatzpflichtig sei. Der Schaden sei immateriell und deshalb durch Schmerzensgeld auszugleichen. Bei der Höhe sei berücksichtigt worden, dass der Kläger durch die Beleidigungen in ihrer konkreten Form sowohl beruflich als auch in seiner politischen Karriere beeinträchtigt sei. Da der Kläger in der Öffentlichkeit aufgrund seiner Tätigkeiten bekannt ist, bedürfe es einiger Zeit, bis sich der Ruf des Klägers von den Anschuldigungen erholen könne, heißt es in der Urteilsbegründung.

Dieser persönliche Schaden sei auch durch das vorangehende Strafverfahren, das gegen eine Geldauflage zu Lasten der beklagten Person eingestellt wurde, nicht abgedeckt worden.

"Ein ermutigendes Zeichen"


Stefan Marzischewski-Drewes zieht in seiner Pressemitteilung ein positives Fazit: "Ich stelle, stellvertretend für alle redlichen und beruflich wie politisch engagierten AfD-Mitglieder und Mandatsträger fest, dass die Justiz jeden ihr vorgestellten Fall genau untersucht und zivil- wie strafrechtlich auf dessen Relevanz prüft. Ein ermutigendes Zeichen für jeden unrechtmäßig Geschmähten und den politischen Wettbewerb. Ich ermuntere Betroffene deshalb, sich bei Überschreitung von Grenzen justizförmig zur Wehr zu setzen. Es lohnt sich für jeden Einzelnen und die gemeinsame Sache einer vielstimmigen und aufrechten Demokratie."


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