Amerikanischen Faulbrut: Bienenseuche breitet sich aus

Bienenvölker in betroffenen Gebieten dürfen nicht mehr versetzt werden.

Betroffene Bienenvölker würden auf Dauer absterben. Symbolbild.
Betroffene Bienenvölker würden auf Dauer absterben. Symbolbild. | Foto: Pixabay

Müden/Aller. Bei Bienenvölkern eines Imkers im Bereich der Gemeinde Müden/Aller wurde im April diesen Jahres die Amerikanische Faulbrut der Bienen festgestellt. Der Landkreis Gifhorn hatte daher rund um den betroffenen Bienenstand einen Sperrbezirk eingerichtet, um eine Verschleppung der Tierseuche zu verhindern. Jedoch wurden sowohl in dem Sperrbezirk als auch in der Ortschaft Meinersen weitere Fälle der Krankheit festgestellt. Mit einer Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung wird nun der vorhandene Sperrbezirk auch um die Ortschaften Flettmar und Meinersen vergrößert. Dies teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.


In den betroffenen Gebieten dürften die Bienenvölker nicht mehr versetzt werden. Lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Futtervorräte dürften nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden. Bienenvölker dürften auch nicht in den Sperrbezirk hineingebracht werden. Alle Bienenvölker der Imker in diesen Gebieten müssten, soweit das noch nicht erfolgt sei, amtlich untersucht werden. Weiterhin müssten alle Imker mit Völkern in diesen neu ausgewiesenen Gebieten diese unter Angabe der Zahl und des genauen Standortes der Völker bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gifhorn, Schloßplatz 1, 38518 Gifhorn schriftlich oder telefonisch (05371/82391) melden.

Auch außerhalb der im Landkreis Gifhorn vorhandenen Sperrgebiete weist der Landkreis Gifhorn auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker hin, alle Bienenstände im Landkreis Gifhorn erfassen zu lassen sind. Hierzu müssten die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn mitteilen. Eine Registriernummer für den Standort werde dann ausgegeben. In der Vergangenheit habe festgestellt werden müssen, dass ein Teil der Imker dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker stelle nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und werde mit einem Bußgeld geahndet.

Bei der Amerikanischen Faulbrut würden die Larven der Bienen infiziert werden und sterben ab. Daher würden auf die Dauer auch die betroffenen Bienenvölker absterben, da keine Brut nachwachsen könne. Die Amerikanische Faulbrut sei eine anzeigepflichtige Tierseuche nach dem Tiergesundheitsgesetz.


mehr News aus Gifhorn