B188: Behörde lehnt Kreisel endgültig ab

Im unfallträchtigen Einmündungsbereich der L289 bei Westerbeck soll es stattdessen eine Ampel geben. Die B.I.G. hält dies für eine Fehlentscheidung.

Hier soll eine Ampel anstatt eines Kreisels für Entschärfung sorgen.
Hier soll eine Ampel anstatt eines Kreisels für Entschärfung sorgen. | Foto: B.I.G. Sassenburg

Westerbeck. Die Niedersächsische Straßenbaubehörde in Wolfenbüttel hat es endgültig abgelehnt, im unfallträchtigen Einmündungsbereich der L289 zur B188 bei Westerbeck einen Kreisverkehrsplatz zu errichten - trotz der einstimmigen Resolution des Gemeinderates und trotz eindeutiger Umfrageergebnisse pro Kreisel. Das teilt die Bürger-Interessen-Gemeinschaft Sassenburg (B.I.G.) in einer Pressemeldung mit.



Eine Beteiligung der Gemeinde Sassenburg bei der Entscheidung sei nach wie vor nicht erwünscht, so die Einschätzung der B.I.G.. Straßenbaubehörde und Unfallkommission ließen sich nicht "reinreden".

Es bleibt bei der Ampel


Es bleibe bei der Entscheidung, dass im Jahr 2024 eine Ampelanlage errichtet werden soll. Als Hauptgrund würden die hohen Kosten eines Kreisels genannt. Nach einer Schätzung beliefen sich die Kosten auf 798.000 Euro für einen Kreisel und 487.000 Euro für eine Ampelanlage. Selbst wenn die Gemeinde Sassenburg bereit wäre die Differenz von rund 311.000 Euro zu übernehmen, würde dies nichts an der Entscheidung ändern, so die B.I.G..

Negativbeispiel Dragenkreuzung


Beide Entscheidungsträger, also die Straßenbaubehörde und die Unfallkommission, gingen zudem davon aus, dass eine Ampelanlage leistungsfähiger sei, sprich den Verkehrsfluss besser regeln und am Laufen halten könne. Für die B.I.G. eine Fehleinschätzung, wie die Ampelanlage an der "Dragenkreuzung" (K114/K31/B188) zeige.


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