BIG fordert Klarheit zu Ferienwohnungen in Sassenburg

von Christoph Böttcher


Die Regelungen zum Zweitwohnsitz in Feriengebieten sind in der Gemeinde Sassenburg weiterhin unklar. Symbolfoto: Pixabay
Die Regelungen zum Zweitwohnsitz in Feriengebieten sind in der Gemeinde Sassenburg weiterhin unklar. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay (Public Domain)

Sassenburg. Nachdem im Bau- und Umweltausschusses vom 6. April nicht geklärt werden konnte, was mit Ferienhausbewohnern passiert, die keinen Zweitwohnsitz außerhalb des Feriengebietes haben, fordert die Bürger-Interessen-Gemeinschaft (BIG) nun einen Sachstandsbericht.


Nach einem vorherigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg müssen Bewohner von Ferienhäusern einen Zweitwohnsitz anmelden. Da die Unterscheidung von Erst- und Zweitwohnsitz dadurch beeinflusst wird, wo die Person ihren Lebensmittelpunkt hat, das Baurecht im Feriengebiet jedoch keinen Erstwohnsitz erlaubt, herrscht unter den Eigentümern Unsicherheit. Andreas Kautzsch,Fraktionsvorsitzender der BIG, bemängelt vor allem die Informationslage: Nachdem die Gemeindeverwaltungan den Landkreis Gifhorn verwiesen habe, hätte dieser wiederum an die Gemeindeverwaltung verwiesen.

Auch kritisiert Kautzsch die bisherige Vermarktungsstrategie, die seiner Aussage nach beispielsweise mit Aussagen wie "...erster Wohnsitz möglich" oder "... Wunschzuhause", Erwartungen bei den potenziellen Käufern geweckt hätten. Dem entgegen steht die Aussage des Bürgermeisters Volker Arms, der regionalHeute.de im März zusicherte, dass Käufer im Vorhinein informiert worden seien.

https://regionalgifhorn.de/sassenburg-buergermeister-versteht-aufregung-um-fereienhaeuser-nicht/


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