Erbschaftsteuer auf Rekordkurs: Einnahmen des Landes mehr als verdoppelt

2025 wurden in Niedersachsen 1,83 Milliarden Euro als Steuer für Erbschaften und Schenkungen fällig.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

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Niedersachsen. Im Jahr 2025 gab es mit 20.902 erfassten Fällen erneut einen Zuwachs der unbeschränkt steuerpflichtigen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in einer Pressemitteilung berichtet, belief sich nach Abzug aller Begünstigungen und Freibeträge der Wert aller steuerlich berücksichtigten Vermögensübergänge auf 7,14 Milliarden Euro, was einem Plus von 2,6 Milliarden Euro (+59 Prozent) zum Vorjahr entspricht.



Die dafür insgesamt festgesetzte Steuer in Höhe von 1,83 Milliarden Euro stieg um mehr als 938 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2024 und hat sich damit mehr als verdoppelt (+106 Prozent).

Anstieg um 35 Prozent


Von 14.695 unbeschränkt steuerpflichtigen Erbschaften im Jahr 2024, erhöhte sich die Anzahl auf 16.513 Fälle im Jahr 2025. Die steuerpflichtigen Erwerbe durch Erbschaften beliefen sich insgesamt auf 4,22 Milliarden Euro mit einem durchschnittlichen Erwerb von 255.732 Euro pro Fall. Die festgesetzte Erbschaftsteuer verzeichnete mit 919 Millionen Euro im Jahr 2025 einen Anstieg um 35 Prozent zum Vorjahr. Damit wurden im Mittel 55.910 Euro Erbschaftsteuer pro Fall festgesetzt.

Die Fälle der unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen stiegen von 3.892 im Jahr 2024 auf 4.389 im Jahr 2025. Der steuerpflichtige Erwerb lag bei insgesamt 2,92 Milliarden Euro (+121 Prozent zu 2024), was einem durchschnittlichen Wert von 664.890 Euro pro Fall entsprach. Die festgesetzte Schenkungsteuer lag mit einem Wert von 909 Millionen Euro und einem Zuwachs von 333 Prozent zum Vorjahr nur noch knapp hinter der Erbschaftsteuer. Durchschnittlich stieg die festgesetzte Steuer pro Fall von 56.081 Euro in 2024 auf 214.305 Euro im Jahr 2025.

Vermögen von mehr als 500.000 Euro


38 Prozent der Fälle, in denen eine Steuer festgesetzt wurde, entfielen auf Erwerbe von unter 50.000 Euro. Deren Summe von 168 Millionen Euro entsprach 2,4 Prozent des Gesamterwerbs. Jedoch wurden in dieser Größenkategorie lediglich 1,7 Prozent der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. In 9,8 Prozent der Fälle wurde Vermögen von mehr als 500.000 Euro erworben. Mit einem Wert von 5,12 Milliarden Euro machten diese Fälle einen Anteil von 72 Prozent am Gesamterwerb und knapp 80 Prozent der insgesamt festgesetzten Steuer aus.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik erfasst alle Erbschaften und Schenkungen, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung mit größer oder gleich null Euro erfolgte. Nachgewiesen wird ein Vermögensübergang in dem Jahr, in dem erstmals eine Steuerfestsetzung erfolgte. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Niedersachsen beziehungsweise Deutschland.

Meistens innerhalb der Freibeträge


Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind.